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Luftbelastung: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik
Die Bundesregierung gerät unter Handlungsdruck

RobGal

Die Luftbelastung in bundesdeutschen Städten ist anhaltend hoch. Stickoxid (NOx) und Fein-staub können bei erhöhter Konzentration die Atemwege angreifen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen und Krebs auslösen. Bei längerer Dauer treten die gesundheitlichen Schäden auch unterhalb der geltenden Grenzwerte ein. Laut aktuellen Untersuchungen sterben deswegen allein in Deutschland etliche tausend Menschen verfrüht.
Für die NOx-Emissionen und den Feinstaub werden nicht zuletzt die Dieselabgase von Autos verantwortlich gemacht, aber auch die Schifffahrt, die Industrie, die Energieerzeuger sowie Landwirtschaft und private Heizungsanlagen tragen aus Sicht der Europäischen Union ihren Teil zur problematischen Lage bei.
Aus diesem Grund hat die EU-Kommission nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Bundesregierung erhoben, außerdem gegen Frankreich, Großbritannien, Italien, Rumänien und Ungarn. Der Grund liegt in der kontinuierlichen Überschreitung von Schad-stoffgrenzwerten, die bereits seit 2010 EU-weit verbindlich sind. Mit den Klagen will Brüssel Schritte erwirken, die zügig zu sauberer Luft vor allem in den betroffenen Städten und Regionen führen sollen.

Die Kommission weist darauf hin, dass die betroffenen Mitgliedsstaaten „keine geeigneten Maßnahmen“ getroffen hätten, um die seit Jahren bestehenden Grenzwertüberschreitungen „so kurz wie möglich zu halten“. In der Bundesrepublik sind der EU zufolge 26 Gebiete mit zu hohen Schadstoffkonzentrationen auffällig, dazu zählen besonders die Großstädte Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München und Stuttgart.

EU-Umweltkommissarin Karmenu Vella erklärte, dass die angeklagten Mitgliedsstaaten „in den zurückliegenden zehn Jahren genügend ‚letzte Chancen‘ erhalten haben, um die Situation zu verbessern“. Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska stellte einen Zusammenhang zwischen der dreckigen Luft und den Abgasmanipulationen her: „Hersteller, die weiterhin gegen die Vorschriften verstoßen, müssen die Konsequenzen für ihr Fehlverhalten tragen.

Hat die EU-Kommission mit der Klage vor dem EuGH Erfolg, drohen den beklagten Ländern empfindliche Zwangsgelder. Das erhöht den Handlungsdruck auf die Regierungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entgegnete jedoch, dass die Bundesregierung mit ihren Förderprogrammen für saubere Luft auf einem „sehr guten Weg“ sei. Allerdings greifen die dort vorgesehene Maßnahmen nicht kurzfristig. Daher bekräftigte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ihre Forderung nach technischen Umrüstungen von Diesel-Pkw, um eine Reduzierung der NOx-Emissionen so schnell wie möglich und auf Kosten der Automobilhersteller umzusetzen. Dagegen sperrt sich jedoch die Automobilindustrie, weil sie die Kosten und den Aufwand vermeiden möchte. CDU und CSU folgen dieser Sichtweise. Neben der Klage wegen Luftverschmutzung hat die Kommission gleichzeitig weitere Schritte in den Vertragsverletzungsverfahren zu den Abgasmanipulationen unternommen. Den Regierungen der Bundesrepublik sowie Großbritanniens, Italiens und Luxemburgs wird vorgeworfen, namentlich den Volkswagen-Konzern nicht ausreichend für die Schadstoffmanipulationen bestraft zu haben. Bemängelt wird zudem, dass die Autohersteller schlecht bei der Einhaltung der geltenden Grenzwerte überwacht worden seien. In einem sogenannten Aufforderungsschreiben verlangt die Kommission nun von den Regierungen eine Antwort auf die Vorwürfe. Dafür haben sie zwei Monate Zeit. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte dazu bereits, dass kein Land so umfassende und strenge Maßnahmen ergriffen habe wie die Bundesrepublik.
Quellen
    • Text: Olaf Walther/Kristian Glaser (Kb) | Foto: © Bogdan Mihai - Fotolia.com