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Die Lkw-Auffahrunfälle häufen sich. Nachdem die Unfallzeitung zuletzt am Freitag, dem 29.6.2018 über schwerwiegende Auffahrunfälle auf bundesdeutschen Autobahnen berichtet hatte, ereignete sich wenige Tage später bereits der nächste Lkw-Auffahrunfall. Dieses Mal fuhr auf der BAB A 1 bei Dortmund ein Lkw auf einen am Stauende stehenden weiteren Lkw auf. Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass der am Stauende stehende Sattelzug umkippte. Insgesamt ging der Auffahrunfall allerdings noch recht glimpflich aus. Es gab keinen Toten. Ein Schwer- und ein Leichtverletzter waren zu beklagen. Allerdings war der Sachschaden immens. Der Autobahnverkehr musste umgeleitet werden, damit die verunfallten Fahrzeuge geborgen werden konnten.
Am 3.7.2018 befuhr ein Sattelzugfahrer die Bundesautobahn A 1 bei Dortmund. Aufgrund eines Verkehrsstaus bremste er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug ab und hielt ordnungsgemäß am Stauende an. Infolge zu hoher Geschwindigkeit oder zu geringen Sicherheitsabstands fuhr der nachfolgende Lastkraftwagen auf den am Stauende stehenden Sattelzug auf. Ein weiterer Gesichtspinkt könnte auch Unaufmerksamkeit des Lkw-Fahrers gewesen sein. Auf jeden Fall war der Aufprall so stark, dass der am Stauende stehende Sattelzug umkippte. Man muss sich einmal vorstehen, mit welcher Wucht der Aufprall erfolgt sein muss, damit ein schwerer Sattelzug umkippen konnte. Der Fahrer des Sattelzuges wurde bei dem Umkippen des Sattelzuges leicht verletzt. Schlimmer waren die Verletzungen des auffahrenden Lkw-Fahrers. Dieser wurde in seinem Führerhaus eingeklemmt. Er erlitt schwere Verletzungen. Bei der großen Wucht des Aufpralls kann er noch von Glück sagen, dass er nicht tödlich verletzt wurde. Insofern ist der Lkw-Auffahrunfall in diesem Fall relativ glimpflich abgelaufen. Allerdings ist erheblicher Sachschaden entstanden. Das Führerhaus des auffahrenden Lkws wurde total beschädigt. Der umgekippte Sattelzug wurde schwer beschädigt. Zur Bergung der Verletzten und der verunfallten Lastkraftwagen musste die Autobahn gesperrt werden. Der Verkehr wurde über eine Raststätte umgeleitet.

Fazit: Auch wenn in diesem Fall der Auffahrunfall recht glimpflich ablief, so ist doch festzuhalten, dass sich fast jeden zweiten Tag auf bundesdeutschen Autobahnen ein Lkw-Auffahrunfall ereignet. Nicht immer bleibt es bei Verletzten, wie in diesem Fall auf der A 1 bei Dortmund. Meist verursachen die vermeidbaren Lkw-Auffahrunfälle Tote und Schwerverletzte. Bisher sind seit Mitte Februar 2018 bis Ende Juni 2018 mehr als 23 Menschen durch Auffahrunfälle getötet worden. In viereinhalb Monaten 23 Tote und viele Schwerverletzte durch vermeidbare Auffahrunfälle sind einfach zu viel. Auch wenn man berücksichtigt, dass der Verkehr immer dichter wird, so muss die Politik sich ernsthaft darum bemühen, dass die Zahl der tödlich verlaufenden Lkw-Auffahrunfälle drastisch reduziert wird. Unser neuer Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist gefordert, durch Rechtsverordnungen die Abstände zwischen den Lastkraftfahrzeugen verbindlich festzulegen.

Nicht nur auf Brücken und in Baustellen müssen Mindestabstände von wenigsten 50 Metern verbindlich festgelegt werden. Das entsprechende Verkehrszeichen „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes von 50 Metern“ (Zeichen 273-50) existiert bereits. Nur müsste es häufiger aufgestellt und die Befolgung strikter überprüft werden. Durch die vermeidbaren Auffahrunfälle entsteht immenser volkswirtschaftlicher Schaden, der vermieden werden kann und muss. Die Unfallzeitung fordert daher weiterhin strengere Überwachungen der Lkw- und Busfahrer. Unfälle wegen Übermüdung oder sonstiger Unachtsamkeit müssen vermieden werden. Das Gleiche gilt für Auffahrunfälle durch zu geringem Sicherheitsabstand oder zu hoher Fahrgeschwindigkeit. Auch in diesen Fällen müssen die Kontrollen ausgeweitet werden. Es muss drastische Ahndungen der Verkehrsverstöße geben. Wer zu dicht auffährt und damit einen Menschen tötet oder schwerverletzt, muss notfalls auch mit einer Strafverfolgung wegen vorsätzlicher Tötung oder Körperverletzung rechnen, denn durch sein zu dichtes Auffahren nimmt er billigend in Kauf, dass ein Mensch getötet oder schwerverletzt wird. Da sind eventuell auch Freiheitsstrafen möglich.
Quellen
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