Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Allein in Nordrhein-Westfalen droht mehr als 2300 Dieselpersonenfahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software die behördliche Stilllegung, wenn nicht unverzüglich das von VW und Audi angebotene Software-Update aufgespielt wird. Das Kraftfahrtbundesamt hatte die entsprechenden Fahrzeughalter angeschrieben, dass von ihnen binnen einer gesetzten Frist die geänderte Software in den Fachwerkstätten aufgespielt werden muss, anderenfalls die Stilllegung des Fahrzeugs durch die entsprechenden Straßenverkehrsämter drohe. Diese Frist ist abgelaufen.
In einzelnen Städten sind bis zu einhundert Fahrzeuge nicht auf den neuesten Stand gebracht worden. Ihnen droht jetzt die Stilllegung. Allerdings räumen die Kreise und kreisfreien Städte noch einmal eine letzte Frist ein. Manche Städte, wie Essen, räumen eine Fr5ist von 28 Tagen ein, andere, wie Recklinghausen, nur noch 10 Tage.

Der Abgasskandal nimmt kein Ende. Die Automobilhersteller sind offenbar nicht bereit, freiwillig die Hardware-Umstellung vorzunehmen. Damit aber wenigstens etwas für die Umwelt und saubere Luft getan wird, hat jetzt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg die Daten der säumigen Fahrzeughalter an die entsprechenden Straßenverkehrsämter weitergeleitet, damit von dort aus die Stilllegung der betroffenen Dieselfahrzeuge in die Wege geleitet werden können. Da die Fahrzeughalter in der Regel im Vertrauen auf ein sauberes Dieselfahrzeug dieses erworben hatten, aber von den Autoherstellern bitter getäuscht wurden, wären sie nun die Leidtragenden, wenn es tatsächlich zu Stilllegungen kommt. Der schwarze Peter liegt aber einzig und allein bei den Automobilherstellern, insbesondere bei VW und Audi. Betroffen sind insbesondere die VW- und Audi-Modelle der Baujahre 2009 bis 2014 mit dem EA 189-Dieselmotor.

Nach dem Auffliegen des Manipulationsskandals im VW-Konzern hatte das Kraftfahrtbundesamt der betroffenen Haltern 18 Monate Zeit eingeräumt, sich kostenlos in der Werkstatt ein Software-Update aufspielen zu lassen. Die Daten wurden jetzt an die zuständigen Straßenverkehrsämter weitergegeben. Die zuständigen kreisfreien Städte sowie die Kreise haben nun die – undankbare - Aufgabe, die Stilllegung der betroffenen Kraftfahrzeuge vorzunehmen.

Die Städte im Ruhrgebiet gehen jedoch sehr unterschiedlich mit der Vornahme der Stilllegungen vor. So werden den 39 abgemahnten Fahrzeughaltern in Bochum noch 28 weitere Tage eingeräumt. Das gilt auch für die 73 Fälle in Essen. Die gleiche Nachfrist wird den betroffenen Fahrzeughaltern auch in Mülheim an der Ruhr und Herne eingeräumt. Dreißig Tage Frist räumt die Stadt Dortmund den bereits angemahnten Haltern noch ein. In Dortmund sind 90 Fahrzeughalter betroffen. Gagen und Oberhausen räumen nur 14 Tage Nachfrist ein. In Hagen sind 39 Halter von Dieselfahrzeugen und in Oberhausen nur 2 Halter betroffen. Die kürzeste Frist räumt der Kreis Recklinghausen ein. Dort sind im gesamten Kreisgebiet 91 unsaubere Diesel-Fahrzeuge betroffen. In Bochum war bereits im Frühjahr dieses Jahres die Stilllegung eines Diesel-Fahrzeugs angeordnet worden. Die Unfallzeitung hatte darüber bereits berichtet. Ob die Stilllegung rechtens war, muss das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entscheiden, denn der betroffene Halter des stillgelegten Dieselfahrzeugs hat gegen die behördlich angeordnete Stilllegung Klage erhoben. Die Unfallzeitung wird über den Ausgang des Gerichtsverfahrens berichten.
Quellen
    • Foto: © Romolo Tavani - Fotolia.com