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Wer sein Fahrzeug selten nutzt, hat für die Dauer der Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall nicht unbedingt ein Anrecht auf einen Mietwagen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann den Mietwagen täglich weniger als zwanzig Kilometer gefahren. Er habe gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.
Denn er sei offensichtlich nicht auf das Auto angewiesen und hätte vorausahnen müssen, dass die Kosten für ein Taxi niedriger gewesen wären als für den Mietwagen in Höhe von 112 Euro täglich. Entsprechend gestanden die Richter dem Mann lediglich einen Nutzungsausfall über insgesamt 115 Euro zu. Für den Mietwagen hatte er 1.230 Euro bezahlen müssen.
Quellen
    • Foto: © LaCatrina - Fotolia.com | Quelle: Kb (kraftfahrt-berichter)