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Wer täglich über bundesdeutsche Autobahnen fährt, der stellt täglich fest, dass trotz ausgeschilderten Lkw-Überholverboten nach Zeichen 277 Lkw-Fahrer mit ihren scheren Kraftfahrzeugen überholen. Wenn dies dann auch noch an einer Steigungsstrecke geschieht, bildet der überholende Lkw eine absolute Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr. Lkw-Überholverbote sind nicht umsonst von den zuständigen Behörden erlassen worden. Meist handelt es sich um Gefahrenstellen. Im Juli 2017 kontrollierte die zuständige Autobahnpolizei auf der Bundesautobahn A 2 (Oberhausen – Hannover) in Richtung Hannover die Einhaltung der Lkw-Überholverbote.
Auf der Bundesautobahn A 2 war es in letzter Zeit immer wieder zu schweren Lkw-Unfällen gekommen. Die gezielte Kontrolle der Polizei fiel hinsichtlich der Verkehrssicherheit mehr als nüchtern aus. Innerhalb eines Zeitraums von drei Stunden musste die Polizei 255 Lkw-Überholverbotsverstöße feststellen und ahnden.

Weil es auf der Bundesautobahn A 2 zwischen Berlin und Oberhausen immer wieder zu schweren Unfällen mit Lastkraftwagenbeteiligung kam, hatte sich die Autobahnpolizei entschlossen, am Mittwoch, dem 18.7.2018, die angeordneten und gut ausgeschilderten Überholverbote für Lastkraftfahrzeuge zu kontrollieren. In der Nähe des Parkplatzes Röhrse in Richtungsfahrbahn Hannover wurde der ostwärts fließende Lkw-Verkehr gezielt überprüft. Innerhalb der Überprüfungszeit von drei Stunden sind insgesamt 255 Verstöße gegen das Lkw-Überholverbot beobachtet worden. Das macht im Durchschnitt 85 Verstöße pro Stunde aus. Jede Minute überholte ein Lkw verbotswidrig, obwohl gut sichtbar die Verkehrszeichen 277 mit dem roten Lkw-Symbol neben dem schwarzen Pkw aufgestellt waren. Trotz der deutlichen Hinweise auf das Lkw-Überholverbot wurde bewusst das Verbot ignoriert. Zu Recht hat die kontrollierende Polizei daher die zu verhängenden Bußgelder jeweils verdoppelt. Es muss nämlich von vorsätzlich begangenen Verkehrsverstößen durch die Lkw-Fahrer ausgegangen werden. Es wird das persönliche Schneller- Vorankommen über die gesetzlich verordneten Verbote gestellt. Das ist bewusste Verkehrsgefährdung. Insgesamt 42.000,-- € wurden an Bußgeldern innerhalb der drei Stunden verhängt.

Fazit: Dass es zu so vielen Verstößen gegen Überholverbote durch Lkw-Fahrer kam, zeigt die Einstellung der betroffenen Lkw-Fahrer. Offenbar gelten für sie die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, wie Lkw-Überholverbote, nicht. Fest steht aber – und das beweisen die Kontrollen -, dass die Lkw-Fahrer es mit der Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen offenbar nicht so genau nehmen. Das gilt auch bei der Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes. Die Unfallzeitung fordert daher nach wie vor schärfere Kontrollen der Lkw-Fahrer. Das gilt für Geschwindigkeitskontrollen, Kontrollen der Einhaltung des Überholverbotes und Kontrollen zur Überprüfung des erforderlichen Sicherheitsabstands. Die Reihe der Lkw-Auffahrunfälle muss einfach gestoppt werden.
Quellen
    • Foto: Archiv Unfallzeitung