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Das Verwaltungsgericht München hatte bereits ein Dieselfahrverbot im Stadtgebiet München verhängt. Weder das Land Bayern noch die Regierung von Oberbayern haben bisher das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts umgesetzt. Offenbar gelten rechtsstaatliche Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland nicht in Bayern. Tatsache ist aber, dass Bayern zur Bundesrepublik gehört und damit das Bonner Grundgesetz auch in Bayern gilt. Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Gewaltenteilung gilt.
Wesen der Gewaltenteilung ist, dass auch Verwaltungen an die Rechtsprechung gebunden ist. Wenn demnach ein deutsches Gericht eine deutsche Verwaltung verurteilt, Fahrverbote zu verhängen, wie dies auch das Bundesverwaltungsgericht in den Fällen der Städte Düsseldorf und Stuttgart für zulässig erachtet hat (die Unfallzeitung hat darüber berichtet), so hat sich auch die bayerische Verwaltung an Urteile zu halten. Das gebietet das Grundgesetz. Bisher hat das Verwaltungsgericht München ein lächerliches Zwangsgeld von 4.000,-- € gegen die Beklagte verhängt. Aber auch dadurch ist keine Maßnahme ergriffen worden, um die Luft reiner zu bekommen. Nun droh das Gericht – zu Recht – eine Zwangshaft an.

Der beabsichtigte Weg der bayerischen Justiz gegen verantwortliche Politiker, gegen diese Zwanghaft anzuordnen, ist nur konsequent und logisch. Gerichtsurteile, und dann auch noch rechtskräftige, müssen durchgesetzt werden, denn ansonsten würden sie ihre Wirkung verlieren. Die Gerichtsverfahrensordnungen haben nun einmal bei Zuwiderhandlungen gegen und Nichtbeachtung von Urteilen Zwangsmaßnahmen vorgesehen, um dem Urteilsspruch durchzusetzen. Zunächst sind Zwangsgelder zu verhängen. Das ist bereits geschehen, ohne dass etwas seitens der bayerischen Regierung geschehen ist. Bislang hat die bayerische Politik sich wenig darum gekümmert, dass die Luftqualität in bayerischen Städten, insbesondere in München, verbessert wird. Auch das Urteil des Verwaltungsgerichts München wurde – trotz Zwangsgeldes – wurde seitens der bayerischen Regierung bisher ignoriert. Offenbar will die bayerische Politik die Sache aussetzen. Die Umweltverschmutzung durch ältere Dieselfahrzeuge duldet im Interesse der Gesundheit der Bürger aber keinen Aufschub mehr. Es muss etwas getan werden. Wenn die Politik schon nicht in der Lage oder gewillt ist, die Automobilhersteller in die Verantwortung zu nehmen und darauf zu drängen, dass auf Kosten der Kraftfahrzeughersteller die Hardware ausgetauscht wird, so bleibt sie auf Grund der eindeutigen Luftreinhaltungsbestimmungen in der Verantwortung.

Wenn aber schon verhängte Zwangsgelder nicht dazu führen, dass Bayern Pläne für die Luftreinhaltung erstellt und Dieselfahrverbote in München vorbereitet, zeigt dies eindeutig, dass sich Bayern nicht an das Urteil des Verwaltungsgerichts München hält. Rechtsstaatliche Grundsätze werden in Bayern offenbar mit Füßen getreten. Der Druck auf die bayerische Politik muss daher erhöht werden. Nachdem das verhängte Zwangsgeld nicht gefruchtet hat, das Urteil des Verwaltungsgerichts München umzusetzen, ist nunmehr die nächste Stufe einzuleiten, damit dem rechtskräftigen Urteil Folge geleistet wird. Dieser nächst Schritt kann nur Zwangshaft für entscheidende Amtsträger sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ministerpräsident Söder der Repräsentant des Freistaates Bayern ist. Er hat bei seiner Vereidigung geschworen, die Gesetze des Landes Bayern und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu beachten und danach zu handeln. Nach den Gesetzen der Bundesrepublik zu handeln, bedeutet auch die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung anzuerkennen und danach zu handeln. Eine Zwangshaft des bayerischen Ministerpräsidenten und des zuständigen Umweltministers Marcel Huber erscheint daher einzig und allein erfolgsversprechend. Die seitens des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes erhobenen Zweifel gegen das beabsichtigte - berechtigte – Vorgehen des Verwaltungsgerichts München sind wenig stichhaltig, denn die verantwortlichen Politiker haben es doch selbst in der Hand, die Zwangshaft gegen sie abzuwenden.

Die Zwangshaft soll und muss nach dem Willen der Gesetzgeber der Zivilprozessordnung und des Verwaltungsverfahrensgesetzes bzw. der Verwaltungsgerichtsordnung das Mittel zur Durchsetzen von Urteilen sein. Der Europäische Gerichtshof hat auch bereits entschieden, dass nationale Gerichte jede erforderliche Maßnahme erlassen dürfen, damit Behörden die Pläne zur Luftreinhaltung entsprechend der gerichtlichen Urteile und den gegebenen Bedingungen erstellen. Denn auch der Europäische Gerichtshof hat das Rechtsstaatsprinzip und die darin enthaltene Gewaltenteilung als hohes Gut angesehen. Auch die von Staatsminister Herrmann (CSU) geäußerten Bedenken gegen Zwangshaften gegen Beamte und Politiker sind verfehlt. Warum sollen Beamte und Politiker anders behandelt werden als normale Bürger, gegen die anerkanntermaßen Zwangshaft erwirkt werden kann und darf? Beamte sind keineswegs bessere Bürger. Im Übrigen würde eine Besserbehandlung von Beamten und Politikern gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verstoßen. Die bayerischen Beamten und Politiker sollten sich lieber an ihren Amtseid erinnern. Im Übrigen gelten auch für sie die allgemeinen Strafgesetze.

Das Verhalten der bayerischen Beamten und Politiker erscheint daher mehr als fragwürdig. Dazu gehören auch die jüngsten Aussagen des Staatskanzleiministers Herrmann. Wenn schon die bayerischen Politiker das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München ignorieren, so müssen sie eben durch das Verwaltungsgericht durch Zwangsmittel, wie Zwangsgeld, das bereits verhängt wurde, und Zwangshaft zur Einhaltung des Urteilsausspruchs angehalten werden. Eine Zwangshaft der entscheidenden Politiker erscheint daher durchaus angemessen und – wegen der permanenten Nichtbeachtung der Rechtsprechung - sogar erforderlich.
Quellen
    • Foto: © VRD