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Vor einigen Tagen hatte die Unfallzeitung darüber berichtet, wie wichtig die Einhaltung des Sicherheitsabstandes für Lastkraftwagenfahrer ist, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Die Unfallzeitung berichtete am 27.8.2018, dass der Anhalteweg eines beladenen Lastkraftfahrzeuges aus 80 km Geschwindigkeit rund 60 Meter beträgt. Allein bis der Lkw-Fahrer den Bremsvorgang einleitet ist er schon über 22 Meter weit ungebremst gefahren. Der Anhalteweg setzt sich aus dem Reaktionsweg, das ist die Zeit, bis der Fahrer mit der Bremseinleitung reagiert und dem Bremsweg zusammen.
Selbst wenn ein beladener Truck in der Stadt mit nur 30 km/h unterwegs ist, beträgt sein Anhalteweg immerhin noch mehr als 14 Meter. Ohne Ladung kommt er nach 13 Metern zum Stehen, also einen Meter früher. 13 Meter entsprechen ziemlich genau der Länge von drei direkt hintereinanderstehenden Fahrzeugen der Kompaktklasse. So hatte es die Unfallzeitung berichtet. Welche Konsequenzen sind aus dieser Feststellung zu ziehen? Darüber will heute die Unfallzeitung berichten.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber mit dem Verkehrszeichen 273 (Verbot des Unterschreitens es angegebenen Sicherheitsabstands für Kraftfahrzeuge gleicher Art) eine Regelung geschaffen, die Lkw-Fahrern gebietet, den angegebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Lastwagen einzuhalten und gleichzeitig verboten, den angegebenen Sicherheitsabstand zu unterschreiten. Dennoch kann auf bundesdeutschen Autobahnen täglich festgestellt werden, dass die Sicherheitsabstände unterschritten werden. Lastkraftwagen folgt auf Lastkraftwagen. Selbst nach rechts ausscherende Pkws haben es schwer in eine Lücke zwischen den Lastkraftwagen einzuscheren, so dicht fahren teilweise die Lastwagen hintereinander her. Darin zeigt sich bereits die Rücksichtslosigkeit der betreffenden Lkw-Fahrer gegenüber den Fahrern der Personenkraftfahrzeuge, die nach rechts zu einer Ausfahrt, Tankstelle, Raststätte oder zu einem Parkplatz ausscheren wollen und dabei sich zwischen die dicht an dicht fahrenden Lkws drängeln müssen. Dadurch gefährden sie sich nicht nur selbst, sondern auch den nachfolgenden Verkehr, indem der ohnehin schon zu geringe Sicherheitsabstand noch einmal verkürzt wird.

Aber auch dann, wenn das Verkehrszeichen 273 mit der Angabe des Sicherheitsabstands zwischen den Lkws nicht aufgestellt ist, gilt § 4 StVO. Danach muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abgebremst wird. Das gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, also für Personenwagen, Omnibusse und Lastkraftfahrzeuge. Der erforderliche Sicherheitsabstand muss daher nach § 4 Abs. 1 StVO immer eingehalten werden. Für Lastkraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Kraftomnibusse gelten auf Autobahnen besondere Sicherheitsabstandsvorschriften. Diese sind in § 4 Abs. 3 StVO geregelt. Danach muss, wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen oder einen Kraftomnibus führt, auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Schon bei einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h würde der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 50 Metern nicht ausreichen, um ein Auffahren zu verhindern, denn wie oben berichtet, beträgt der Anhalteweg bei 80 km/h etwa 60 Meter. Etwa 10 Meter würden fehlen. Es käme vermutlich zum Auffahrunfall.

Dass das Einhalten des Sicherheitsabstandes gerade bei Lastkraftfahrzeugen auf Autobahnen besonders wichtig ist, zeigt die Tatsache, dass die Unfallzeitung seit Februar 2018 bis heute ständig über folgenschwere Lkw-Auffahrunfälle berichten musste. In dem Zeitraum von Mitte Februar bis heute sind annähernd 30 Tote durch Lkw-Auffahrunfälle zu beklagen; von den Verletzten und des Sachschäden einmal ganz abgesehen Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden durch Sperrungen der Autobahnen zur Bergung der Verletzten und Toten und Abschleppen der beschädigten Fahrzeuge.

Es ist daher wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Einhalten der Sicherheitsabstände von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Wenn ein Lkw-Fahrer die vorgeschriebenen Abstände nicht einhält, so kann dies zu erheblichen Schäden führen. Die Sicherheitsabstände bei Lastkraftfahrzeugen müssen wegen der Gefährlichkeit im Falle des Unterschreitens daher besonders streng kontrolliert werden. Die Unfallzeitung fordert daher eine verschärfte Kontrolle der Sicherheitsabstände bei Lastkraftfahrzeugen auf bundesdeutschen Autobahnen. Dreißig Tote in knapp sechs Monaten durch Lkw-Auffahrunfällen auf deutschen Autobahnen sind einfach zu viel.
Quellen
    • Foto: Archiv Unfallzeitung