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Wenn ein Autofahrer die Prämie seiner Haftpflichtversicherung nicht bezahlt hat, führt das nicht automatisch zur Kündigung und zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das entschied das Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht). Die Vorinstanz hatte einen Mann wegen Fahrens ohne Führerschein und fehlender Pflichtversicherung verurteilt. Er habe vom Fehlen der Versicherung gewusst, weil er „nämlich gar keine Folgeprämien bezahlt“ habe, meinte das Amtsgericht.
Im Revisionsurteil wird bemängelt, dass das Amtsgericht nicht geprüft habe, ob der Versicherungsvertrag rechtlich wirksam beendet wurde. Ein Prämienrückstand allein führe jedenfalls nicht dazu, betonte das Kammergericht und hob das gesamte Urteil auf. Das Verfahren muss vom Amtsgericht neu durchgeführt werden.
Quellen
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