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Die Unfallzeitung hatte am 11. September 2018 darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet hat, ab Februar 2019 auch in Frankfurt am Main Diesel-Fahrverbote zu verhängen. Damit war Frankfurt nach München, Stuttgart, Düsseldorf und Aachen die fünfte Großstadt, die zu Diesel-Fahrverboten verurteilt wurde. Hamburg hat bereits freiwillig auf zwei Straßen im Stadtgebiet ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verhängt. Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Bouffier (CDU) will sich allerdings mit dem Urteilsspruch der Wiesbadener Verwaltungsrichter nicht zufriedengeben.
Das Land Hessen kündigt daher Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden an. Sowohl der Ministerpräsident als auch die Landesumweltministerin Hinz von den Grünen kündigten am 19.9.2018 auf einer Pressekonferenz an, dass Dieselfahrverbote für Frankfurt am Main unverhältnismäßig seien.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden würde Berufung an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Das ist zwar das gute Recht auch des Landes Hessen. Jede Klagepartei hat grundsätzlich das Recht eine Entscheidung eines Untergerichtes durch das nächsthöhere Berufungsgericht überprüfen zu lassen. Aufgrund von Sprungrevisionen wurden unter Umgehung der Oberverwaltungsgerichte die Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Das Bundesverwaltungsgericht hielt im Fall der Städte Stuttgart und Düsseldorf wegen der vorliegenden Überschreitungen der Stickoxidgrenzwerte die Verhängung von Dieselfahrverboten für zulässig. Die Unfallzeitung berichtete über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Da die hessische Landesregierung die Verhängung von Diesel-Fahrverboten für unverhältnismäßig erachten, ist es aus Sicht der Landesregierung nachvollziehbar, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist auch das gute Recht des Landes Hessen. Aber die Landesregierung sollte auch überlegen, dass ohne die erforderlichen Diesel-Fahrverbote die Luft in Frankfurts Straßen nicht besser wird. Die vom Land Hessen geplanten Umstellungen der Dieselbusse im öffentlichen Personennahverkehr auf umweltfreundlichere Omnibusse dauert seine Zeit. Weder das Land Hessen noch die kreisfreie Stadt Frankfurt können mit einem Zug die gesamte Busflotte auf umweltfreundliche Fahrzeuge umrüsten. Das Gleich gilt für städtische Fahrzeuge, die häufig auch mit Diesel betrieben werden. Auch das Radwegenetz kann nicht von heute auf morgen erweitert werden. Das gilt auch für den Ausbau des Park-and-Ride-Systems. Selbst Hardwareumstellungen gehen nicht von heute auf morgen. Die Luftreinhaltung ist seitens der Politik einfach verschlafen worden. Ein anderer Gesichtspunkt wäre natürlich, dass die Politik bewusst die Dieselproblematik zurückgestellt hat, um der heimischen Autoindustrie nicht zu schaden. Das letztere Argument wäre natürlich schlimm, denn die Interessen der Automobilindustrie würden höher bewertet als die Gesundheit der Bevölkerung.

Die Umstellung auf saubere Fahrzeuge, die die Grenzwerte einhalten, wird mit Sicherheit noch fünf bis sechs Jahre dauern. Bis dahin kann und darf die Politik nicht warten. Das sehen die Verwaltungsgerichte mit zutreffender Begründung, wie dies aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen im Falle der Stadt Aachen eindeutig hervorgeht. Die Stickoxidgrenzwerte werden hier und heute überschritten. Schon von daher müssten heute in etwa 75 Städten in der Bundesrepublik Deutschland Diesel-Fahrverbote verhängt werden. Was im Jahr 2023 oder später ein wird, das darf das erkennende Verwaltungsgericht, wenn es um Diesel-Fahrverbote und die Einhaltung der Grenzwerte geht, nicht berücksichtigen, es sei denn die beklagte Stadt erklärt nachvollziehbar, dass durch geeignete Maßnahmen die Grenzwerte zeitnah eingehalten werden. Diese zeitnahe Einhaltung der Grenzwerte kann aber keine Stadt nachvollziehbar darlegen. Auch in Frankfurt nicht. Dass die Politik möglichst Diesel-Fahrverbote vermeiden will, ist bekannt. Das ändert aber nichts daran, dass unabhängige Gerichte die Städte zur Einhaltung der Grenzwerte verurteilen können und, wenn die Grenzwerte überschritten sind, müssen. Wenn erst in fünf oder sechs Jahren die Grenzwerte eingehalten werden, so ist dieser lange Zeitrahmen nicht mehr verhältnismäßig im Vergleich zur Gesundheit der Bevölkerung. Die Argumentation des Landes Hessen hinsichtlich der beabsichtigten Berufung überzeugt daher nicht. Aber in einigen Wochen stehen in Hessen Wahlen an. Ein Schelm, der bei der beabsichtigten Berufung gegen das zutreffende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden etwas Böses denkt.

Fazit: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat zu Recht für die Stadt Frankfurt am Main im Stadtgebiet Diesel-Fahrverbote vorgeschrieben, und zwar ab Februar 2019, da im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die Stickoxid-Grenzwerte erheblich überschritten waren. An diesem Zustand hat sich seit der Urteilsverkündung bisher nicht viel geändert. Daher wird sich auch im Falle einer Berufungseinlegung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel nicht groß ändern, denn die Umsetzung verschiedener Maßnahmen dauert Zeit. Das Verwaltungsgericht Aachen ging in einem ähnlichen Fall von einer Zeit bis 2022 aus. Auch diese Zeit ist zu lang. Die Verhängung des Diesel-Fahrverbotes ist daher verhältnismäßig.
Quellen
    • Foto: VRD