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Die ständigen Forderungen der Unfallzeitung auf Hardware-Umstellungen älterer Dieselkraftfahrzeuge hat offenbar in Berlin Gehör gefunden. Immer mehr Städte werden zur Einführung der Diesel-Fahrverbote wegen zu hoher Stickoxid-Werte in ihren Innenstädten bzw. an ihren Ausfallstraßen verurteilt. Bisher liegen Urteile der jeweilig zuständigen Verwaltungsgerichte für Fahrverbote in München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt am Main vor. Weitere Urteile bezüglich der Städte Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Köln, Essen usw. werden folgen, sofern die betroffenen Städte nicht freiwillig Dieselfahrverbote verhängen, wie Hamburg.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in den Sprungrevisionsverfahren betreffend die Städte Stuttgart und Düsseldorf die von den jeweiligen Verwaltungsgerichten ausgesprochenen Dieselfahrverbote grundsätzlich bestätigt. Damit hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Verhängung von Dieselfahrverboten für zulässig erachtet. Zwar schmeckte dieser höchstrichterliche Urteilsspruch der Politik und der Automobilindustrie nicht, denn diese sprachen sich nach wie vor noch gegen Dieselfahrverbote aus. Zuletzt hatten sowohl der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen als auch der Ministerpräsident von Hessen Dieselfahrverbote für unangemessen erachtet. Die Unfallzeitung hatte zuletzt am 21.9.2018 darüber berichtet. Jetzt ist aber eine Wende in Sicht.

Drei Jahre nach dem Dieselskandal bei VW scheint nunmehr auch die Bundespolitik verstanden zu haben, dass es angesichts der immer häufigeren Urteile der Verwaltungsgerichte, in denen Diesel-Fahrverbote verhäng werden, nur noch eine vernünftige Lösung des Problems geben kann, nämlich eine Hardware-Umstellung der unsauberen Dieselkraftfahrzeuge. Auch die Bundeskanzlerin hatte sich zunächst noch gegen Hardware-Umstellungen ausgesprochen. Diese Auffassung hat sie offensichtlich jetzt aufgegeben. Der Druck auf den Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) steigt, der bisher immer noch eine Hardware-Umstellung ablehnte. Es ist jetzt an der Zeit, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass zeitnah die erforderlichen Hardware-Umrüstungen durch die Automobilhersteller vorgenommen werden können. Software-Updates, wie von der Automobilindustrie vorgeschlagen, reichen keineswegs aus, die Luft in den betreffenden Städten schnell und nachhaltig zu verbessern, dass die Stickoxid-Grenzwerte unterschritten werden. Da ein Diesel-Fahrverbot aber nach er höchstrichterlichen Verwaltungsrechtsprechung durchaus ein angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zur Reinhaltung der Luft ist, drohen immer mehr Diesel-Fahrverbote. Immerhin hatten die Verwaltungsgerichte bereits für die Städte München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt Dieselfahrverbote ausgesprochen.

Bei den Verwaltungsgerichten sind weitere Rechtsstreitigkeiten gegen betroffene Städte rechtshängig, z.B. Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach. Auch in anderen Orten, wie Dortmund, Essen, Hannover, Duisburg, Köln, Leverkusen, Bochum, Gelsenkirchen, drohen Diesel-Fahrverbote. Es besteht daher erheblicher politischer Bedarf, nunmehr durch gesetzgeberische Maßnahmen die Automobilhersteller unsauberer Dieselkraftfahrzeuge in die Pflicht zu nehmen, damit die als sauber verkauften Diesel-Fahrzeuge wieder sauber werden. Dies kann durch Hardware-Umstellungen geschehen. Dass die Automobilhersteller wegen der entstehenden Kosten von rund 3.000,-- € dies strikt ablehnen, ist nicht relevant, denn sie sind die Verursacher der Grenzwertüberschreitungen, nicht der einzelne Kraftfahrer. Die Automobilhersteller müssen sich einfach mal fragen lassen, wer denn betrogen hat. Durch illegal Abschalteinrichtungen wurden Abgaswerte vorgegaukelt, die es im Straßenverkehr gar nicht gab. Dort waren die Werte viel höher. Es wurden falsche Tatsachen – wider besseres Wissen – vorgespiegelt. Dieser Betrug verpflichtet die Autohersteller dazu, Hardware-Nachrüstungen vorzunehmen, damit die Fahrzeuge wieder sauber werden. Selbstverständlich haben die Automobilhersteller auch die durch die Hardware-Umstellung entstehenden Kosten zu tragen, denn sie sind die Urheber des Übels. Fast 90 Prozent einer Internetumfrage gaben an, dass Volkswagen, Audi, Mercedes-Benz und andere die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen bezahlen sollten. Der einzelne Autofahrer und auch der Steuerzahler sind nicht in der Pflicht. Das ist einzig und allein Sache der betrügenden Automobilhersteller. Wie die Unfallzeitung berichtete, steht jetzt auch Mercedes-Benz unter Druck.

Fazit: Während in den Vereinigten Staaten von Amerika gnadenlos gegen die Autofirmen, wie VW oder Mercedes-Benz, vorgegangen wird und Manager verurteilt wurde oder Ermittlungsverfahren gegen diese eingeleitet wurde, ist die Autoindustrie hierzulande bisher glimpflich weggekommen. In den USA wurde VW verurteilt, die Kunden von unsauberen Dieselfahrzeugen zu entschädigen. In Deutschland war diesbezüglich bisher Zurückhaltung angezeigt. Das war den betroffenen Käufern von Dieselfahrzeugen unverständlich. Sind etwa VK-Käufer in Europa Autokäufer zweiter Klasse? Das kann und darf nicht sein. Auch in Deutschland und in anderen europäischen Ländern müssen die betroffenen Dieselfahrzeug-Eigentümer angemessen entschädigt werden, zumal eindeutig ein Betrug dem Kaufvertrag zugrunde liegt. Die Politik darf die Augen nicht vor den betrügerischen Machenschaften der Automobilindustrie verschließen, denn sonst würde das politische Nichtstun eine Amnestie für Abgasmanipulationen bedeuten. Das kann und darf nicht sein. Es wird daher Zeit, dass die Automobilhersteller zum Hardware-Umtausch gesetzlich verpflichtet werden. Die Hardware-Umstellung muss einzig und allein auf Kosten der Automobilindustrie gehen.
Quellen
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