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E-Call am Helm hilft Fahrradfahrern

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Für Neufahrzeuge bei Personenkraftwagen ist die Notruftechnik E-Call gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll im Falle eines Falles Leben retten. Mit dem für neue Kraftfahrzeuge mittlerweile verpflichtenden E-Call-System sollen Leben gerettet werden, weil bei einem schweren Unfall die Fahrzeugdaten und der Standort bzw. Unfallort der Notrufleitstelle mitgeteilt wird und die Rettungskräfte aufgrund der Koordinaten das Wrack mit den zu bergenden Verletzten schnell finden können. Dieser Rettungsgedanke soll auch bei Fahrradfahrern angewandt werden, damit diese im Falle eines Unfalls, bei dem sie sich selbst nicht mehr retten können, durch Rettungskräfte geborgen werden können.
Für Fahrräder ist ein System namens Tocsen entwickelt worden. Nun kann man aber nicht einfach die Technik des E-Call-Systems, das sich bei Personenkraftfahrzeugen bewährt hat, einfach auf Fahrräder übertragen. Daher wurde das System für Fahrräder abgeändert. Sollte daher ein einsamer Radfahrer nach einem schweren Sturz oder sonstigem Unfall so schwer verletzt sein, dass er außerstande ist, selbst Hilfe zu holen, soll ein im Helm integrierter Sensor einen automatischen Notruf an die Rettungsleitstelle auslösen. Entwickelt wurde das System in Heidelberg. Im Fahrradhelm, der zwar noch nicht verpflichtend ist, aber sinnvoll ist, wird ein Sensor mit einer Smartphone-App verbunden. Geht der im Helm integrierte Sensor aufgrund von Erschütterungen davon aus, dass ein schwerer Sturz erfolgt sei, fragt die App beim Nutzer nach, was passiert sei und ob es ihm gut gehe. Antwortet der Radfahrer nicht, geht der Sensor und die App von einem Unfall mit schweren Verletzungen aus, wird der Notruf, wie beim Personenkraftwagen, an die Notrufleitstelle abgesetzt. Mit diesem Notruf werden dann die Koordinaten des verunglückten Fahrrads übermittelt, so dass die Rettungskräfte schnell den Unfallort finden können.

Fazit: Eine gute Idee, die sich durchsetzen sollte. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Falle eines für den Radfahrer unverschuldeten Unfalls mit einem Kraftfahrzeug, wobei der Fahrer des Kraftfahrzeuges die einhundertprozentige Haftung trägt, die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch die Kosten für Rad und Helm zu tragen hat, denn nach einem Unfall darf der Helm nicht noch einmal eingesetzt werden. Mit dem integrierten Sensor wird sich der Preis der Fahrradhelme verteuern. Das ist aber im Sinne der Sicherheit auch von den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherern zu verkraften.
Quellen
    • Foto: © Konstanze Gruber - Fotolia.com