Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Gaffen nach Unfällen ist eine Unsitte

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Selbst bei tödlichen Verkehrsunfällen wird durch Gaffer gefilmt und fotografiert. So geschehen jüngst auf der Bundesautobahn A 44 bei Unna, als es zu einem tödlichen Vorfall kam. Ein Familienvater war mit Frau und Kindern auf der BAB A 44 bei Unna unterwegs, als ihm plötzlich schlecht und er am Steuer bewusstlos wurde. Die Ehefrau konnte das Fahrzeug noch auf den Seitenstreifen lenken. Dort rief sie die Polizei und einen Notarzt. Dort notärztlicher Hilfe war der Mann dann doch noch dort auf dem Seitenstreifen verstorben. Der Kampf um das Leben des Mannes wurde gleich von mehreren Fahrern auf der Gegenfahrbahn fotografiert und gefilmt. Auf der Gegenfahrbahn wurde, um besser filmen zu können, stark abgebremst. Dadurch wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Gaffen erzeugt nur Abscheu. Die Unfallzeitung fordert daher schärfere Strafen gegen Gaffer.
Zu diesem Unfall auf der BAB A 44 äußerte sich der für Nordrhein-Westfalen zuständige Innenminister, dass Gaffen gar nicht geht. Während die Opfer um ihr Leben kämpfen, denken die Gaffer nur an das Handyvideo ihres Lebens. Das sei Voyeurismus in seiner übelsten Form. Das kann und darf nicht hingenommen werden. Leider häufen sich diese Vorfälle. Immer öfter beobachten Polizeibeamte oder Retter, dass der Kampf ums Überleben gefilmt oder fotografiert wird. Diese Situation stellte auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen fest. Schaulustige gab es immer. Schauen ist auch nicht verboten, ob das sinnvoll ist, ist allerdings eine andere Sache. Auf jeden Fall ist aber das Filmen der Opfer respektlos. Auch dürfte das Recht der abgebildeten Person an seinem Bild verletzt sein. Eine Zustimmung zur Ablichtung dürfte dem Filmer nicht vorliegen. Seitens der Polizei wird daher gefordert, dass die Filmer stärker an den Pranger gestellt werden müssen. Zwar gibt es bereits gesetzliche Regelunge, diese reichen aber offenbar nicht aus, um die Unsitte des Gaffens einzudämmen. Bloßes Gaffen kann laut der Straßenverkehrsordnung nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Wer aber Bilder macht, die die Hilflosigkeit anderer Personen zur Schau stellen, muss allerdings muss einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Denn in diesem Fall will der Filmer, der sogar vorher noch abbremst, um bessere Aufnahmen machen zu können, sich später mit den Aufnahmen wichtig und interessant machen, indem er sie in sozialen Netzen veröffentlicht. Die Gaffer müssen begreifen, dass sie sich falsch verhalten.

Fazit: Gaffer müssen an den Pranger gestellt werden. Es ist zwar schon einmal ein richtiger Ansatz, dass Polizei und Retter Gaffer zu Beweiszwecken filmen und anschließend strafrechtlich verfolgen. Es muss aber gegen die Unsitte des Gaffens schärfer vorgegangen werden. Die Unfallzeitung fordert daher schärfere Strafen für Gaffer. Es ist ein Unding, sich am Unglück anderer zu ergötzen. Das geht gar nicht.