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LG Stuttgart verurteilt Porsche zur Rücknahme eines Cayenne-Schummel-Diesel
LG Stuttgart Urteil vom 25.10.2018 – 6 O 175/17

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Bisher waren es meist VW-Diesel, die kraft Gerichtsurteils an den Händler zurückzugeben waren, weil in ihnen Schummel-Motoren eingebaut waren. Zum ersten Mal haben jetzt auch Richter Porsche dazu verurteilt, einer Klägerin für ihren manipulierten Pkw Cayenne-Diesel mehr als 60.000,-- € zu erstatten. Zwar ist das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart noch nicht rechtskräftig, da Porsche bereits die Einlegung der Berufung gegen das Urteil angekündigt hat.
Eines zeigt dieses Urteil aber, dass auch die Gerichte jetzt immer häufiger die Ansicht vertreten, dass die manipulierten Dieselfahrzeuge mangelbehaftet sind und dass dieser Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Nicht umsonst wurde eine Software eingebaut, die erkennen kann, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht oder sich im normalen Straßenverkehr befindet. Auf dem Prüfstand sind die Abgaswerte geringer als im Normalbetrieb. Da wird dem potentiellen Käufer vorgegaukelt, er kaufe ein sauberes Kraftfahrzeug, was es in Wirklichkeit aber nicht ist. Das kann man auch als Betrug bezeichnen. So sah es auch das erkennende Landgericht Stuttgart.

Das Urteil des LG Stuttgart ist das erste Urteil, mit dem die Porsche AG verurteilt wurde, einen Porsche Cayenne Diesel, Baujahr 2014 gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Die Beklagte hat mit in dem verkauften Kraftfahrzeug einen Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut. Damit wurde der Käufer getäuscht. Außerdem ist dieser unzulässige Einbau sittenwidrig. Der mit einer Abschalteinrichtung versehene Motor ist vorsätzlich eingebaut worden. Die beklagte Porsche AG hat damit eine Schädigung zahlreicher Kunden, unter anderem auch die Klägerin, in Kauf genommen. Das beklagte Unternehmen muss sich – wie jeder andere auch – an die Regeln halten. Von dem beklagten Unternehmen wird auch eine hohe Sorgfalt bei der Herstellung der Porsche-Fahrzeuge erwartet. Besonders verwerflich ist, dass sich Porsche bewusst darüber hinweggesetzt hat, um Gewinne zu generieren und sich wirtschaftliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen, die die Einhaltung der EU-Vorschriften auf legalem Wege erreichten. Das Gericht hat das prozessuale Lavieren der beklagten Porsche AG durchaus gesehen und letztlich auch bewertet. Die Beklagte hat es unter anderem verabsäumt, dem erkennenden Gericht nachvollziehbar zu erklären, warum der Warmlauf-Modus keine unerlaubte Abschalteinrichtung sei. Der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) hatte ein Zulassungsverbot für Porsche Cayenne-Diesel-Fahrzeuge mit 3 Liter-Motoren am 28.7.2017 erlassen. Das spricht schon dafür, dass dieser Warmlauf-Modus unzulässig ist. Dass der Porsche AG dieses Urteil nicht schmeckt, dürfte verständlich sein, da es keine gute Werbung für diese Sportwagenfirma ist. Die Porsche AG hält das gegen sie ergangene Urteil für rechtsfehlerhaft. Es ist daher das gute Recht der beklagten Porsche AG, gegen das Urteil des LG Stuttgart Berufung an das OLG Stuttgart einzulegen. Inwieweit die Berufungsinstanz der Berufung stattgeben wird, bleibt abzuwarten.

Fazit und Praxishinweis: Um es vorweg zu sagen: Der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ist zuzustimmen. Tatsächlich hat die beklagte Porsche AG mit sauberen Diesel-Fahrzeugen in Prospekten geworben. Diese Prospektangaben waren jedoch geschönt, indem Abschalteinrichtungen zur Senkung der Abgaswerte eingebaut wurden, die nur auf dem Prüfstand reagierten und ansonsten im normalen Fahrbetrieb abgeschaltet wurden. So etwas nennt man Betrug. Wer betrüg, der ist zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Betrug ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Porsche kann eine Schuld auch nicht auf andere verlagern. Zwar hat Porsche nicht selbst die Motoren für den Cayenne-Diesel entwickelt. Porsche bezieht diese Motoren von der zum VW-Konzern gehörenden Audi AG. Gleichwohl bestand aber auch für Porsche eine Untersuchungspflicht und Kontrollpflicht, dass die einzubauenden Motoren der Gesetzeslage entsprechen. As war nicht der Fall. Durch das Bundesverkehrsministerium wurde von heute auf morgen ein Zulassungsstopp für den Porsche-Cayenne 3,0-Liter Diesel erlassen und circa 22.000 Fahrzeuge dieser Bauart zur Nachrüstung zurückgerufen.

Diese Fahrzeuge waren so ausgerüstet, dass sie merkten, wenn sie auf dem Prüfstand waren, dann wurde durch die Abschalteinrichtung der Abgaswert verringert. Zu diesen Fahrzeugen gehörte auch das Fahrzeug der Klägerin. Das Fahrzeug der Klägerin war daher bereits beim Kauf mit einem latenten Fahrverbot belegt, ohne dass der Verkäufer sie auf diesen gravierenden Mangel hingewiesen hat. Nicht umsonst fanden bei Porsche auch staatsanwaltliche Ermittlungen statt. In einer Großrazzia wurden Unterlagen beschlagnahmt. Von Rechtsfehlerhaftigkeit des Urteils, wie Porsche meint, kann daher gewiss nicht gesprochen werden. Um die gesamte Diesel-Affäre zu lösen, sind solche Urteile, wie es das Landgericht Stuttgart gesprochen hat, notwendig. Die unsauberen Diesel sind an die Automobilhersteller zurückzugeben. Dann können diese überlegen, wie sie die Fahrzeuge sauber bekommen. Vereinbarungen mit der Politik zu Lasten der Autofahrer darf es nicht geben. Die Automobilhersteller sind die Betrüger, die für den angerichteten Schaden einzustehen haben.
Quellen
    • Foto: Porsche