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Elektroautos muss man während der Fahrt hören können, hat die EU-Kommission festgestellt. Damit ist sie Forderungen von internationalen und nationalen Blinden- und Sehbehindertenverbänden gefolgt, schreibt „Spiegel online“. Für die Typzulassung ab 1. Juli 2019 müssen die fast lautlos surrenden Elektromobile mit einem akustischen Warnsystem, einem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), ausgerüstet sein.
Ein Jahr später wird es für alle neuen Pkw, Lkw und Busse mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellenantrieb sowie für Plug-in-Hybride obligatorisch. Das Warnsystems muss wie ein Verbrennungsmotor klingen und auch von Menschen mit Hörproblemen wahrgenommen werden. Außerdem soll der typische Beschleunigungssound erkennbar sein. Ebenso sind Rückfahrgeräusche verpflichtend, berichtet „Spiegel online“, Standgeräusche sind optional.
Quellen
    • Foto: © benqook – fotolia.com | Quelle: kb (kraftfahrt-berichter)