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Wegen zu hoher Schadstoffwerte jetzt auch Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn
Verwaltungsgericht Köln Urteil vom 8.11.2018

Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann

Bisher hatten Verwaltungsgerichte Diesel-Fahrverbote für München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Berlin, Frankfurt am Main und Mainz verhängt. Hamburg hatte freiwillig ein Diesel-Fahrverbot für zwei Straßen verhängt. Jetzt hat am 8.11.2018 ein weiteres Verwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote verhängt. Die Rechtsstreite vor dem Verwaltungsgericht Köln betrafen die Städte Köln und Bonn. Die Unfallzeitung hatte auf die in Kürze erwarteten Urteile bereits am 6.11.2018 hingewiesen.
Auch bei dem für einige Großstädte im Ruhrgebiet zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist noch in diesem Jahr mit Urteilen zu rechnen. Da auch in den Großstädten des Ruhrgebiets die Grenzwerte teilweise erheblich überschritten werden, ist auch damit zu rechnen, dass das Verwaltungsgericht entsprechende Diesel-Fahrverbote verhängen wird. Auch in Köln und Bonn waren die Grenzwerte für Stickstoffoxid überschritten, so dass das Verwaltungsgericht Köln gar nicht anders urteilen konnte, als Diesel-Fahrverbote auszusprechen.

Die Städte Köln und Bonn müssen ab April 2019 wegen zu hoher Stickstoffoxidwerte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge einführen. In Köln wird der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO 2) deutlich überschritten. Die Europäische Union hatte einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel festgelegt. In Köln waren bis zu 62 Mikrogramm festgestellt worden. Das war eine erhebliche Überschreitung des Grenzwertes. In Bonn lag der festgestellte Wert bei 47 Mikrogramm. Auch hier wurde der EU-Grenzwert überschritten. Daher machte das erkennende Verwaltungsgericht Köln bei der mündlichen Verhandlung bereits klar, dass es den Grad der Belastung in beiden Fällen für nicht akzeptabel hält. Schon seit dem Jahr 2010 gelten die EU-Vorschriften mit den Grenzwerten von 40 Mikrogramm Stickstoffoxid. Auch in absehbarer Zeit sind keine Verbesserungen zu erwarten. Dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in den Verfahren betreffend die Städte Stuttgart und Düsseldorf entschieden. Daher sind Dieselfahrverbote grundsätzlich zulässig. Somit können auch in Köln und Bonn Dieselfahrverbote verhängt werden. Das erkennende Gericht tadelte in seiner Urteilsbegründung die zu lasche Handhabung er Luftreinhaltebehörden in Köln und Bonn. Soweit die beklagten Städte auf Luftverbesserungen in der Zukunft hinwiesen, so sind diese für die Entscheidung nicht relevant, denn das Gericht muss die Gegenwartsituation berücksichtigen. Und da sind nun einmal die Grenzwerte in beiden Städten überschritten, so dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, dass die geltenden EU-Grenzwerte eingehalten werden. Es blieb der Kammer des Verwaltungsgerichts Köln nichts anderes übrig, als die beantragten Diesel-Fahrverbote auszusprechen.

Fazit und Praxishinweis: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird nicht das letzte sein, das zur Verhängung von Diesel-Fahrverboten verurteilt. In der Bundesrepublik sind rund 70 Städte betroffen, in denen die EU-Grenzwerte überschritten werden. Da die Automobilhersteller eine volle Kostenübernahme für Nachrüstungen strikt ablehnen, wird sich der Zustand der schlechten Luft nicht so schnell verbessern. Von jetzt auf sofort kann auch der öffentliche Fuhrpark nicht umgerüstet werden. Ebenso ist es nicht möglich, sofort alle Linienbusse auf gesundheitlich unbedenkliche Abgaswerte einzustellen. Da die einzelnen Verwaltungsgerichte nur über n gegenwärtigen Zustand zu entscheiden haben, nicht über den, der vielleicht im Jahre 2022 oder noch später bestehen würde, sind Diesel-Fahrverbote das geeignete Mittel, die Luftqualität zu verbessern. Das Reizgas Stickstoffdioxid gefährdet die Atemwege. Es besteht die Gefahr, an Bronchitis, starkem Asthma oder an Herz-Kreislauf-Beschwerden zu erkranken.

Dieselkraftfahrzeuge gelten als Hauptverursacher der Stickstoffdioxid-Belastung in den Städten. Daher wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht die letzte Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten sein. Von den rund 70 Städten, in den erhöhte Grenzwerte festgestellt wurden, sind gerichtlich erst München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Berlin, Frankfurt am Main, Mainz, Köln und Bonn abgeurteilt worden. In rund sechzig Städten drohen nach wie vor Diesel-Fahrverbote und – falls diese nicht durch die Städte freiwillig verhängt werden – ebenfalls verwaltungsgerichtliche Urteile. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird noch in diesem Jahr Entscheidungen zu einigen Großstädten im Ruhrgebiet fällen. Auch für diese Städte werden Urteile gesprochen, die die Städte zu Diesel-Fahrverboten verurteilen, denn auch in den Ruhrgebietsstädten sind die EU-Grenzwerte teilweise erheblich überschritten. Von den Städten eingerichtete Straßensperrungen für Lastkraftfahrzeuge und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h, wie zum Beispiel in Bochum, helfen jedoch nicht weiter, den Gegenwartszustand mit erhöhten Werten abzumildern.
Quellen
    • Foto: © Thomas Reimer - Fotolia.com