Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Die Lkw-Fahrer haben es zwar nicht leicht, um die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten zu können, geeignete Parkplätze für ihre Lastkraftfahrzeuge zu finden. Aber an Einfahrten zu Raststätten zu parken, und dann auch noch unbeleuchtet, ist der absolut falsche Weg. Zum einen besteht in den Einfahrten Parkverbot. Zum anderen sind für Lkws besondere Parkplätze zugewiesen. Selbst wenn diese besetzt sind, so hat der Lkw-Fahrer nicht das Recht, verbotenerweise in der Einfahrt zur Raststätte zu parken.
In der Nacht zum Freitag, dem 23.11.2018 hatte ein Lkw-Fahrer seinen Sattelzug an einer Raststätte an der A 81 aber so abgestellt. Ein Audi-Fahrer fuhr mit hoher Geschwindigkeit gegen den unbeleuchteten Lkw. Der Fahrer des Pkws wurde in seinem Fahrzeug tödlich verletzt. Das Fahrzeug selbst wurde total beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 100.000,-- €.

Um einen Parkplatz zu finden fuhr der Fahrer eines Sattelzuges auf der A 81 Richtung Würzburg zunächst einen Parkplatz an. Dieser Parkplatz war bereits besetzt. Er fuhr zum nächsten. Dort standen bereits Lkws im Bereich der Einfahrt zur Raststätte. Er parkte seinen Sattelzug auch im Bereich der Einfahrt. Der Sattelauflieger reichte fast noch bis in die Verzögerungsspur zur Raststätte hinein. An dem Sattelzug war das Abblendlicht nicht eingeschaltet. Es kam, wie es kommen musste: Ein Pkw-Fahrer steuerte in der Nacht zum 23.11.2018 den Rasthof an der A 81 im Bereich Heilbronn an und stieß mit seinem Audi gegen den unbeleuchteten Lkw, der in der Einfahrt abgestellt war. Der Audi-Fahrer wurde in seinem total zerstörten Pkw eingeklemmt und erlitt tödliche Verletzungen. Die herbeigerufenen Retter konnten nur noch den Tod feststellen. Außer dem Personenschaden entstand ein Sachschaden von rund 100.000,-- €.

Fazit: Aufgrund es immer größer werdenden Lkw-Verkehrs auf den bundesdeutschen Autobahnen ist die Situation für die Lkw-Fahrer zugegebenermaßen katastrophal einen Ruheplatz zu finden, um der gesetzlichen Ruhezeit nachzukommen. Insofern hat der Bundesverkehrsminister versagt, für zusätzliche Parkplätze für Lkws zu sorgen. Zwar werden immer wieder neue Parkplätze geschaffen, diese reichen aber immer noch nicht aus, die auf den Autobahnen befindlichen Lastkraftfahrzeuge aufzunehmen. Immer wieder werden Lkw-Fahrer gezwungen, verkehrswidrig Einfahrten zu Parkplätzen oder Raststätten als Ersatzparkplätze zu nutzen. Das natürlich mit katastrophalen Folgen. Nur auf den beleuchteten Parkplätzen ist das Parken ohne Licht gestattet. In den Einfahrten herrscht absolutes Halteverbot. Diese Verkehrsflächen sind ausdrücklich nur dem fließenden Verkehr zu geordnet. Um verbotenes Parken zu unterbinden, sind an manchen Einfahrten große Felsblöcke oder Betonsteine aufgerichtet worden. Das war an der Raststätte an der A 81 leider nicht der Fall. Die Polizei muss daher auch verstärkt auf verbotene Lkw-Parker achten, damit ein solcher tragischer Unfall in Zukunft vermieden werden kann. Andererseits ist der Bund gehalten, schnellstens für zusätzlichen Parkraum zu sorgen. Bestehende Parkplätze müssen ausgebaut werden und neue schnellstens errichtet werden. Viele mit dem Lkw transportierte Güter können auch mit der Bahn befördert werden. Es muss daher ein Umdenken einsetzen. Die Bahn ist im Übrigen auch umweltfreundlicher als der Diesel-Lkw.
Quellen
    • Foto: © Stefan Körber - Fotolia.com