Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Mancher Politiker gibt der klagenden Deutschen Umwelt Hilfe und den die Fahrverbote aussprechenden Gerichten die Schuld für die Verhängung von Diesel-Fahrverboten. Das ist schlicht lächerlich. Derartige Äußerungen zeigen auch das wahre Verständnis dieser Politiker von Demokratie. Diese Politiker verschweigen ihrerseits die Abhängigkeit der Politik von der deutschen Automobilindustrie. Sie verschweigen geflissentlich auch, dass die deutschen Automobilhersteller es waren, die Betrugsmotoren in Dieselfahrzeuge eingebaut haben. Diese Motoren sollten saubere Abgaswerte vorgaukeln, die nur auf dem Prüfstand erzielt werden konnten, im Normalbetrieb jedoch nie erreicht wurden. So etwas kann man auch Betrug nennen.
Diese Politiker verschweigen auch, dass nicht die Deutsche Umwelt Hilfe die Grenzwerte geschaffen hat, sondern die Europäische Union. Die Gerichte haben nur die sich bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gerichtet. Jetzt soll sogar der klagenden Deutschen Umwelt Hilfe die Gemeinnützigkeit entzogen werden. So soll ein ungeliebter Prozessgegner unschädlich gemacht werden, der sich immerhin erdreistet hat, in 12 deutschen Großstädten Diesel-Fahrverbote gerichtlich zu erzwingen, weil die Politik seit acht Jahren es verschlafen hat, für bessere Luft an den Ausfallstraßen zu sorgen. Die Grenzwerte von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel waren seit 2010 bekannt und sind seit 2012 bundesdeutsches Recht.

Wenn die Deutsche Umwelthilfe gegen unzureichende Luftreinhaltepläne klagt, so nimmt sie nur das gesetzlich garantierte Recht auf Einhaltung der Gesetze durch die Verwaltung wahr. Die Verwaltung hätte nämlich bereits aufgrund der Rechtslage seit dem Jahr 2012, als die EU-Richtlinie nationales Recht wurde, für saubere Luft an den Einfallstraßen sorgen müssen. Dazu hätte gezählt, dass bereits durch die Städte und Gemeinden unter anderem Durchfahrtsverbote für unsaubere Dieselfahrzeuge verhängt worden wären. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat es bereits vorgemacht. Es bedarf nicht einer verwaltungsgerichtlichen Klag und eines entsprechenden Urteils des zuständigen Verwaltungsgerichts, um Fahrverbote für unsaubere Diesel-Fahrzeuge zu erlassen. Die Gemeinden können in den Gemeindebezirken Beschränkungen erlassen, um die Luftqualität zu verbessern. Bei der Überschreitung der Stickstoffdioxidwerte kommen jedoch nur Fahrverbote für unsaubere Diesel-Fahrzeuge in Betracht. Es können nicht sofort alle städtischen Diesel-Fahrzeuge durch Einbau von Katalysatoren umgerüstet werden. Allerdings hätten die Städte und Gemeinden seit 2012 die Umrüstung vornehmen können, denn ab dieser Zeit galten die Grenzwerte auch in Deutschland. Durch die Ratifizierung wurden die EU-Grenzwerte deutsches Recht. Wie jedermann ist auch die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Da die Städte und Bezirksregierungen keine Anstalten unternahmen, die Luftbelastungen derart zu verbessern, dass die nunmehr geltenden Grenzwerte von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel unterschritten werden, klagte die Deutsche Umwelt Hilfe die Einhaltung des geltenden Rechts ein. Sie hatte bisher mit den Klagen Erfolg. Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten Dieselfahrverbote für München, Stuttgart, Düsseldorf, Aachen, Berlin, Frankfurt am Main, Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Mainz verhängt. Hamburg hat freiwillig das Diesel-Fahrverbot eingerichtet. Klagen bezüglich der Städte Darmstadt, Bochum und Dortmund sowie auch anderer Städte sind noch anhängig.

Dass es aufgrund der berechtigten Klagen zu Urteilen mit Dieselfahrverboten gekommen ist, ist auch nicht den Verwaltungsgerichten anzulasten, wie manche Politiker glauben machen wollen. Die örtlich zuständigen Verwaltungsgerichte haben nur geltendes Recht und gültige Gesetze bei ihren Urteilen angewandt. Durch die Ratifizierung der EU-Richtlinie zu den Grenzwerten von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt ist – wie bereits ober dargestellt – die EU-Richtlinie deutsches Recht geworden, was von jedermann, also auch von Gerichten, beachtet werden muss. Dieser Grenzwert, der gesetzlich fixiert ist, kann auch nicht durch die Änderung eines Immissionsschutzgesetzes als unverhältnismäßig angesehen werden. Grenzwert ist Grenzwert. Auch bei Alkoholkontrollen kann der gesetzlich festgelegte Blutalkoholwert durch das Gericht nicht als unverhältnismäßig angesehen werden, um dem Angeklagten eine günstigere Position einzuräumen. Entweder liegt absolute alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vor, weil der Grenzwert überschritten ist, oder er liegt darunter, dann kann der Angeklagte mit Milderungen rechnen. Bei den Stickstoffdioxid-Grenzwerten sieht es so aus, dass in rund 75 Städten in der Bundesrepublik auf das Jahresmittel bezogen der Grenzwert von – gesetzlich fixierten – 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft überschritten wird. Teilweise liegen die festgestellten Werte sogar über 50 Mikrogramm. Da in allen Städten, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm überschreiten, die Verwaltungen verpflichtet waren, durch geeignete Maßnahmen zu erreichen, dass die Grenzwerte eingehalten werden, von den Städten jedoch diesbezüglich nichts unternommen wurde, erfolgten aufgrund er Klagen – zu Recht – die Dieselfahrverbote durch die Verwaltungsgerichte.

Wer ist also schuld, dass es zu den gerichtlich verordneten Diesel-Fahrverboten gekommen ist? Das ist eindeutig die Politik, die offensichtlich das Problem aussitzen wollte. Hinzu kommt, dass die Politik nichts gegen die Automobilhersteller unternehmen wollte, die sogar das Kraftfahrtbundesamt über die Abgaswerte täuschte. Der Staat lässt sich also von den Automobilherstellern an der Nase herumführen. Es ist zwar zuzustimmen, dass die Automobilindustrie in Deutschland ein wichtiger Industriezweig ist, das gibt ihr aber noch nicht das Recht, sowohl den Staat als auch die Käufer von Diesel-Fahrzeugen zu betrügen. Zu Recht erfolgten daher in den Vereinigten Staaten von Nordamerika milliardenschwere Strafen. Derartiges hätte es auch in Deutschland bedurft. Aber nein, die Politik schließt mir den Automobilherstellern noch faule Kompromisse, die letztlich nur wieder Gewinne für die Automobilindustrie bringen. Statt auf ihre Kosten die unsauberen Dieselfahrzeuge umrüsten zu lassen, sollen die betroffenen Autofahrer neue Fahrzeuge kaufen. Zwar gewähren die Hersteller Kaufanreize, aber letztlich muss der Autofahrer wieder bluten. Hier hätte die Politik strenger gegen die Automobilhersteller vorgehen müssen. Eine Belastung der Bürger hätte strikt ausgeschlossen werden müssen. Sämtliche Umrüstkosten bei den Betrugsmotoren hätten zu Lasten der Hersteller gehen müssen. Diese hätten auch gezwungen werden können, die Umrüstung auf ihre Kosten durchführen zu lassen, da sie es waren, die betrogen haben. Immerhin wurde die allgemeine Betriebserlaubnis für die manipulierten Dieselfahrzeuge durch Betrug mit den Abgaswerten erschlichen. Rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte können durchaus zurückgenommen werden. Das Kraftfahrtbundesamt hätte daher eine Frist zur Umrüstung setzen können und danach die Stilllegung anordnen können. Mit der behördlichen Stilllegung hätte sich nämlich für den betroffenen Käufer eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs ergeben, dass das gekaufte Fahrzeug mangelbehaftet ist und er daher zur Wandlung des Kaufvertrages berechtigt ist. Da der Verkauf des Fahrzeugs durch ein sittenwidriges Verhalten erfolgte, ist der Käufer noch nicht einmal verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, wie das Landgericht Augsburg entschieden hat (die Unfallzeitung berichtete über das Urteil).

Wie es die Politik mit der Justiz hält, zeigt die Tatsache, dass bei dem Verwaltungsgericht München bereits die Zwangsvollstreckung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zwecks Änderung des Luftreinhalteplanes durchgeführt werden musste. Die Verwaltung hat einfach den verwaltungsgerichtlichen Urteilsspruch ignoriert. Dabei ist auch die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident ist der Meinung, dass es in dem Bundesland, dem er vorsteht, keine Fahrverbote geben werde. Er werde die Bezirksregierung anweisen, entsprechende Schritte anzuordnen. Das zeigt doch das Verständnis der Politiker zur Demokratie. Die Politik scheint abgehoben und fühlt sich offensichtlich nicht mehr an Recht und Gesetz und den Amtseid gebunden. Ähnliches gilt für Hessen. Es ist daher dringend erforderlich, dass aus den rechtskräftigen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und München die weitere Zwangsvollstreckung durch Zwangshaft betrieben wird. Stuttgart richtet bekanntlich ab 2019 das Diesel-Fahrverbot auch ohne Zwangsvollstreckung ein.

Aufgrund einer Änderung des Gesetzes sind ab jetzt nicht mehr die örtlich zuständigen Verwaltungsgerichte der betroffenen Städte, sondern die Oberverwaltungsgerichte bzw. die Verwaltungsgerichtshöfe der entsprechenden Bundesländer erstinstanzlich zuständig. Im Falle der anhängigen Verfahren gegen die Städte Dortmund und Bochum bedeutet das, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster erstinstanzlich zuständig ist. Gegen die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte ist dann nur noch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig. Eine Tatsacheninstanz ist daher von Gesetzeswegen dem Kläger genommen worden. Allerdings hat die Neuregelung auch den Vorteil, dass das Bundesverwaltungsgericht auch über diese Verwaltungsrechtsstreite schneller entscheiden kann. Im Fall der Städte Stuttgart und Düsseldorf erfolgte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund einer Sprungrevision. Die Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim wurde übersprungen. Bekanntlich hat aber das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und Düsseldorf im Wesentlichen bestätigt, da in beiden Städten die Grenzwerte überschritten waren.

Mit der Schuldzuweisung der Politik an die Deutsche Umwelthilfe und die Verwaltungsgerichte will die Politik nur von ihren eigenen Fehlern ablenken. Diese hat nämlich die ihr gesetzten Fristen verschlafen. Im Übrigen wurde die Automobilindustrie geschont.
Quellen
    • Foto: VRD