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Nachdem bereits in zwölf Städten Diesel-Fahrverbotszonen gelten, weil Verwaltungsgerichte diese dazu verurteilten oder weil diese freiwillig, wie in Hamburg, eingerichtet wurden, so kommt jetzt mit außergerichtlichem Vergleich mit dem Land Hessen mit Darmstadt die dreizehnte Stadt dazu, in der Diesel-Fahrverbote gelten. Insgesamt sind rund 70 Städte in der Bundesrepublik betroffen, weil in ihren Stadtgrenzen Stickstoffdioxidwerte über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt gemessen wurden.
Von einer Einzelentscheidung, wie es die Politik noch in den Fällen München, Stuttgart und Düsseldorf angenommen hat, kann daher keine Rede mehr sein. Übermäßig starke Stickstoffdioxidbelastung ist flächendeckend in rund 70 Städten der Bundesrepublik festzustellen. Die Grenzwerte waren bereits seit dem Jahr 2010 bekannt und sind seit dem Jahr 2012 auch bundesdeutsches Recht. Gleichwohl haben die Bundesländer und die Städte und Gemeinden wenig getan, um die Luftqualität zu verbessern. Erst nachdem reihenweise Verwaltungsgerichte auch für weitere Städte Diesel-Fahrverbote ausurteilten, wurde die Politik langsam wach. Die verschlafenen acht Jahre kann die Politik allerdings nicht auf einen Schlag nachholen. Binnen kürzester Zeit können weder die städtischen Fuhrparke noch die Omnibusse des öffentlichen Personennahverkehrs umgerüstet werden. Für die Verwaltungsgerichte entscheidend sind aber die überschrittenen Grenzwerte im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung. Und da sieht es bei allen betroffenen Städten trübe aus. In manchen Städten soll sich der Stickstoffdioxidwert erst im Jahr 2020 auf unter 40 Mikrogramm reduziert haben. Das ist – auch für die Verwaltungsrichter – zu spät. Da zeigt sich, dass acht Jahre verschlafen wurden. Darmstadt zählt zu den meistbelasteten Städten im Bundesgebiet. Um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu vermeiden, einigten sich die Kläger und das Land Hessen in einem außergerichtlichen Vergleich dahingehend, dass ab Sommer nächsten Jahres auf zwei Straßen in Darmstadt ein Diesel-Fahrverbot herrschen soll. Damit hat das Land Hessen deutlich gemacht, dass es die Taktiererei der Bundespolitik und einzelner Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, nicht mitmachen will.

Fazit: Mit dem außergerichtlichen Vergleich bezüglich des Diesel-Fahrverbotes für zwei Straßen in Darmstadt liegen jetzt Diesel-Fahrverbote für folgende zwölf Städte in der Bundesrepublik Deutschland vor. Dabei haben in zehn Städten Verwaltungsgerichte diese zur Einrichtung von Diesel-Fahrverbotszonen verurteilt und in Hamburg erfolgte eine freiwillige Einrichtung von Diesel-Fahrverboten auf zwei Straßen. Bei den zwölf Städten handelt es sich um:

1. München
2. Stuttgart
3. Düsseldorf, beide bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht
4. Aachen
5. Berlin
6. Frankfurt am Main
7. Mainz
8. Köln
9. Bonn
10. Essen mit Diesel-Fahrverbot auf der A 40
11. Gelsenkirchen
12. Darmstadt, das aufgrund einesaußergerichtlichen Vergleichs Fahrverbote einführt.
13. Hamburg, das freiwilligDiesel-Fahrverbotszonen eingerichtet hat.



Weitere Städte werden folgen. Da ist sich die Unfallzeitung sicher. Klagen sind noch anhängig für Offenbach, Bochum, Dortmund, Herne, Wiesbaden und andere Städte. Das Verfahren betreffend die Stadt Wiesbaden soll am 19.12.2018 vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden. Von den rund siebzig Städten, in denen der Grenzwert überschritten wird, sind bisher noch nicht einmal ein Fünftel gerichtlich verurteilt worden. Die deutschen Verwaltungsgerichte haben daher noch eine Menge zu tun, bis die Verfahren für alle 70 Städte mündlich verhandelt wurden. Nach Frankfurt und Mainz ist Darmstadt die dritte Stadt im Rhein-Main-Gebiet, in dem unsaubere Diesel-Fahrzeuge ausgesperrt werden, nur weil die Hersteller betrogen und die Politik die gesundheitsgefährdende Situation verschlafen haben.
Quellen
    • Foto: VRD