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Die Bundesautobahn A 1 entwickelt sich offenbar zu einem Unfallschwerpunkt. Bereits am 10.12.2018 berichtete die Unfallzeitung über einen schweren Lkw-Auffahrunfall auf der A 1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Köln-Nord, der sich am 5.12.2018 ereignete. Wie jetzt bekannt wurde, ereigneten sich an den zwei vorangegangenen Tagen ebenfalls schwere Lkw-Auffahrunfälle auf der A 1. Dabei ereignete sich am 3.12.2018 auf der A 1 in Richtung Münster / Ruhrgebiet zwischen den Anschlussstellen Wallenhorst und Osnabrück-Hafen ein Lkw-Auffahrunfall mit tödlichem Ausgang und am folgenden 4.12.2018 ereignete sich im Autobahnkreuz Lotte / Osnabrück ebenfalls auf der A 1 ein tödlicher Lkw-Auffahrunfall. Das ist Grund genug, dass die Unfallzeitung wieder einmal über tödliche Lkw-Auffahrunfälle berichten muss.
Tödlicher Lkw-Auffahrunfall am 3.12.2018 auf der A 1 bei Osnabrück

Ein 37 Jahre alter Lkw-Fahrer aus Schleswig-Holstein war am 3.12.2018 mit dem von ihm gesteuerten Sattelzug auf der Bundesautobahn A 1 in Fahrtrichtung Münster unterwegs. Zwischen den Anschlussstellen Wallenhorst und Osnabrück-Hafen hatte sich ein Verkehrsstau gebildet. Infolge Unachtsamkeit oder zu geringen Sicherheitsabstandes fuhr der 37-Jährige auf das vor ihm befindliche Stauende auf. Die Aufprallwucht war so stark, dass durch den Aufprall noch zwei weitere Lastzüge aufgeschoben wurden. Insgesamt wurden daher vier Lastzüge beschädigt. Der auffahrende Lkw-Fahrer wurde tödlich verletzt. Ein weiterer Lkw-Fahrer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Insgesamt 13 Stunden war die A 1 in Richtung Münster gesperrt, damit die erforderlichen rettungs- und Bergungsarbeiten durchgeführt werden konnten.

Am folgenden Tag erfolgte erneut ein tödlicher Lkw-Auffahrunfall auf der A 1 bei Osnabrück

Bereits einen Tag später erfolgte auf der Bundesautobahn A 1 ein weiterer tödlicher Lkw-Auffahrunfall. Am Nachmittag des 4.12.2018 befuhr ein 52 Jahre alter Fahrer mit seinem Lastkraftwagen die A 1 in Fahrtrichtung Bremen. Im Autobahnkreuz Lotte / Osnabrück kam es zu einem Verkehrsstau. Der 52-jährige Lkw-Fahrer hatte nach den Feststellungen der Polizei das Stauende zu spät bemerkt. Er krachte mit seinem Lkw auf den vor ihm haltenden Lkw auf. Der auffahrende Lkw-Fahrer konnte von den herbeigerufenen Rettungskräften nur noch tot aus der völlig zerstörten Fahrerkabine geborgen werden. Die A 1 war in Richtung Bremen für mehrere Stunden gesperrt. Es bildete sich in Richtung Norden ein Stau von 15 Kilometern Länge. Erst am Abend des 4.12.2018 wurde der Verkehr in Richtung Bremen wieder freigegeben.

Fazit: An drei Tagen hintereinander ereigneten sich auf der Bundesautobahn A 1 drei schwere Lkw-Auffahrunfälle mit zwei Toten und Schwerverletzten. Bei einer derartigen Anhäufung von Lkw-Auffahrunfällen kann man gelinde gesagt nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Jeder, der über Autobahnen fährt, sieht es. Die Lastwagen fahren viel zu dicht hintereinander her. Muss der erste Lkw verkehrsbedingt anhalten, so entsteht ein Ziehharmonika-Effekt. Die Abstände zwischen den Lkws werden immer geringer. Spätestens beim dritten Lkw erfolgt ein Auffahrunfall, weil der Abstand zum Lkw davor zu gering wird, um noch rechtzeitig hinter diesem zum Stillstand zu gelangen. Insofern ist zu geringer Sicherheitsabstand der Auffahrunfallgrund Nummer 1. Aber auch die Unachtsamkeit der Lkw-Fahrer spielt eine große Rolle bei dem Zustandekommen der Lkw-Auffahrunfälle. Auch überhöhte Fahrgeschwindigkeit kann als Unfallursache festgestellt werden. Alles das ist Grund genug, dass die Polizei verstärkt Kontrollen der Lastkraftfahrzeuge und ihrer Fahrer vornimmt.

Erste gezielte Kontrollen auf der ebenfalls stark befahrenen A 2 bei Hannover haben erschreckende Ergebnisse gezeigt. Die Unfallzeitung hatte darüber berichtet. Jede Woche müssen an verschiedenen Stellen der besonders betroffenen Autobahnen A 1 und A 2 Lkw-Kontrollen durchgeführt werden. Die Verstöße gegen zu geringen Sicherheitsabstand, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Überholverbote müssen strenger geahndet werden. Werden Bußgelder ausgesprochen oder Geldstrafen verhängt, so werden diese regelmäßig von den Speditionsfirmen übernommen. Denn es ist immer noch billiger, Geldbußen oder -strafen zu bezahlen al verspätet beim Kunden anzukommen. Das kann und darf schon mit Rücksicht auf die allgemeine Verkehrssicherheit nicht der Fall sein. Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Lastkraftfahrzeugen müssen strenger verfolgt und drastischer geahndet werden.
Quellen
    • Foto: Archiv Unfallzeitung