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Gerade jetzt zur Winterzeit ereignen sich immer wieder Unfälle durch herabfallende Eisschollen von Lkw-Dächern. Schneeklumpen oder Eisplatten, die sich auf Dächern von Lastkraftfahrzeugen gebildet hatten, lösen sich und fliegen dem nachfolgenden Personenwagen vor die Windschutzscheibe. Im schlimmsten Fall wird die Windschutzscheibe zerstört und der Fahrer fährt eine Zeitlang blind. Bereits kleinere Schneemengen, die sich auf dem Lkw-Dach gesammelt hatten, können durch den Fahrtwind zu Schneewolken aufwirbeln und die Sicht des nachfolgenden Kraftfahrzeugführers erheblich behindern.
Der TÜV Rheinland warnt jetzt vor en Gefahren der gefährlichen Geschosse, die von den Dächern der Lastkraftfahrzeuge kommen können. Deshalb geht der Rat des TÜV Rheinland an die dem Lastwagen folgenden Fahrzeugführer dahingehend, ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Lkw zu halten. Denn, wenn sich eine Eisplatte von dem Dach des Lkws lösen sollte, so fällt sie bei ausreichendem Abstand nicht auf den folgenden Pkw, sondern auf die Fahrbahn, wo sie zerspringt.

Fliegen aber tatsächlich Eisplatten vom Dach eines Lkws, so sollten die folgenden Kraftfahrer keineswegs hastige Lenkbewegungen durchführen. Auch Ausweichmanöver sollten vermieden werden. Die Gefahr ist nämlich groß, dass durch die hastigen Lenkbewegungen das Fahrzeug auf der winterlichen Straße ins Rutschen oder gar ins Schleudern gerät. Auch das Ausweichen vor der herabfallenden Eisplatte sollte unterlassen werden, denn es besteht die Gefahr, durch das Ausweichmanöver mit anderen Fahrzeugen zu kollidieren. Besser ist es, die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Lkw einzuhalten.

Aber auch die Lkw-Fahrer haben die Pflicht, Unfälle durch herabfliegende Eisplatten zu verhindern. Vor dem Start mit dem Lkw sind die Fahrer verpflichtet, ihre Fahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Auf einer Lkw-Plane können sich bis zu 100 Liter Wasser sammeln, die bei Frost zu Eis werden. Beim Beschleunigen oder in Kurvenfahrten können sich diese 100 Liter gefrorenes Wasser lösen und entweder als ganze Platte oder als Eisteilchen vom Dach des Lkws fliegen. Wegen dieser Gefahr besteht die Räumpflicht auch auf dem Lkw-Dach. Wer nicht säubert, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Werden durch die herabfallenden Eisplatten sogar Menschen geschädigt, so handelt es sich um eine Straftat.

Auch Pkw-Fahrer sind verpflichtet, vor Fahrtantritt den Wagen von Schnee und Eis zu befreien. Wer mit einem auf dem Dach nicht geräumten Pkw losfährt und bremsen muss, wird schnell feststellen, dass der Schnee vom Dach plötzlich auf der Frontscheibe oder dem Kühler liegt. Die Sicht ist erheblich beeinträchtigt. Ebenso besteht auch für Pkw-Fahrer, die Scheiben von Eis zu befreien, damit eine uneingeschränkte Sicht möglich ist.

Fazit: Gerade in der Winterzeit mit Schnee und Eis ist es erforderlich, die zu benutzenden Kraftfahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Das gilt gleichermaßen für Pkw- und Lkw-Fahrer. Durch nicht beseitigte Eisplatten auf der Plane eines Lastkraftwagens können nachfolgende Fahrzeugführer gefährdet und geschädigt werden. Achten Sie also darauf, dass das von Ihnen zu benutzende Kraftfahrzeug vor Fahrtbeginn von Eis und Schnee befreit ist. Es dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern soll auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Fahren Sie vorsichtig. Immer und zu jeder Jahreszeit!
Quellen
    • Foto: Arciv Unfallzeitung