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In der Bundeshauptstadt Berlin findet am 14. Und 15. Januar 2019 ein sogenannter Berlin-Ruhr-Dialog statt. Es ist bereits die zweite Veranstaltung dieser Art, auf der von Vertretern der Städte und Kreise des Ruhrgebiets die brennenden Probleme mit den zuständigen Bundesministern bzw. Bundesministerinnen besprochen werden. Der erste Berlin-Ruhr-Dialog wurde vor fünf Jahren geführt, als das Thema Dieselfahrverbote in Ruhrgebietsstädten noch nicht unter den Nägeln brannte. In diesem Jahr fuhren Oberbürgermeister und Landräte aus der Ruhrregion nach Berlin.
Vertreter der Ruhrregion sind die Oberbürgermeister der Städte Gelsenkirchen und Essen sowie der Oberkreisdirektor des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Sitz in Schwelm. Konkrete Lösungsansätze werden vor allem für die drohenden Diesel-Fahrverbote in den Ruhrgebietsstädten erwartet. Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Diesel-Fahrverbote für Essen und Gelsenkirchen und Teile der Bundesautobahn A 40 im Ortsbereich Essen ausgeurteilt. Die Unfallzeitung berichtete darüber. Mit Essen und Gelsenkirchen sind Städte mit zusammen annähernd 1 Million Einwohnern betroffen. Mit der A 40 ist die wichtigste Ost-West-Autobahnverbindung durch das Ruhrgebiet betroffen. Die A 40 führt von der niederländischen Grenze bei Venlo bis Dortmund und quert damit ab Moers über Duisburg, Mülheim, Essen, Bochum bis Dortmund das gesamte Ruhrgebiet. Das Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge würde daher die Schlagader des gesamten Ruhrreviers treffen.

Neben dem Diesel-Fahrverbot, das nicht nur die bereits verurteilten Städte Essen und Gelsenkirchen treffen wird, sind auch weitere Städte betroffen. Sämtliche Ruhrgebietsstädte weisen zu hohe Stickstoffdioxidwerte auf. Das reicht von Duisburg über Oberhausen, Bottrop, Mülheim, Bochum, Witten, Hagen, Herne, Recklinghausen bis Dortmund. Klagen gegen Bochum und Dortmund sind bereits bei dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Da im gesamten Ruhrgebiet an den eingerichteten Messstellen die Stickstoffdioxidwerte über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresschnitt liegen, drohen sämtlichen Städten des Reviers Diesel-Fahrverbote. Das innere Ruhrgebiet ist immerhin eine Stadtregion von annähernd 5,5 Millionen Einwohnern. Mit dem Diesel-Fahrverbot sind daher viele Menschen betroffen, mehr als in jeder anderen Region. Ob eine kurzfristige Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Verbesserung der Luftqualität im Bereich der Messstellen herbeiführt, mag bezweifelt werden. Das ernste Problem der schlechten Luft an den Ausfallstraßen im Ruhrrevier, aber auch andernorts, ist einfach ignoriert oder verschlafen worden. Jetzt liegen die ersten Urteile der Verwaltungsgerichte vor und jetzt ist plötzlich Eile geboten. Über die Urteile der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte die Unfallzeitung ebenfalls ständig berichtet. Nun sollen auch die Bundesministerien helfen, die drohenden Diesel-Fahrverbote möglichst noch zu vermeiden, wo dies möglich ist. Es ist daher Aufgabe der Bundespolitik, auf die Automobilhersteller einzuwirken und für eine für den Bürger kostenlose Hardwareumrüstung zu sorgen. Immerhin waren es die Diesel-Fahrzeughersteller die durch manipulierte Motoren vorgaukelten, saubere Dieselkraftfahrzeuge auf den Markt zu bringen. Dabei wurde sogar das Kraftfahrtbundesamt über die tatsächlichen Abgaswerte im Straßenverkehr betrogen. Die allgemeine Betriebserlaubnis für die manipulierten Diesel-Fahrzeuge hätte nie erteilt werden dürfen. Daher wäre es für den Bund ein Leichtes, die allgemeine Betriebserlaubnis zu widerrufen, da sie nur durch Manipulationen erschlichen worden ist. Rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte können entschädigungslos zurückgenommen werden, weil der Begünstigte für die Manipulationen verantwortlich ist.

Fazit: Es ist zu befürchten, dass eventuell jetzt auf dem Berlin-Ruhr-Dialog getroffene Vereinbarungen zu spät kommen, um die Diesel-Fahrverbote im Ruhrgebiet abzuwenden. Tatsache ist nämlich, dass jetzt die Abgaswerte erheblich über den EU-Grenzwerten liegen. Die EU-Grenzwerte sind bundesdeutsches Recht geworden und müssen daher von deutschen Gerichten auch beachtet werden. Da der Wert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel ein absoluter Grenzwert ist, ist dem Gericht kein Ermessensspielraum eingeräumt, wenn der Grenzwert überschritten ist. Auch beim Alkoholgrenzwert ist kein Ermessen eingeräumt, wenn der Verkehrsteilnehmer diesen Wert überschritten hat. Von jetzt auf sofort kann auch der städtische öffentliche Personennahverkehr nicht auf Elektro-Fahrzeuge umgestellt werden. Gleiches gilt für die Behördenfahrzeuge. Es wurde einfach viel zu lange abgewartet. Das rächt sich jetzt.
Quellen
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