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Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer fahrlässig den Vorrang der Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn missachten. Das liegt meist daran, dass das Autoradio so laut eingestellt ist, dass das Martinshorn des Einsatzfahrzeugs überhört wird. Nur Blaulicht gibt nämlich noch keinen Vorrang. Das, was aber am 18.1.2019 in Südbaden passierte, grenzt schon an Vorsatz, ein Rettungsfahrzeug auf der Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn zu behindern. Die Polizei in Südbaden ermittelt bereits gegen den Fahrer des behindernden Personenfahrzeugs. Die Unfallzeitung betont daher noch einmal: Freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn kann Leben retten!
Am Freitagnachmittag waren Einsatzkräfte mit einem Krankenwagen in Südbaden auf der Bundesstraße 31 in Richtung Freiburg unterwegs. Sie hatten die Aufgabe das kranke Kind im Rettungsfahrzeug möglichst schnell in die Klinik zu bringen. Auf einem etwa drei Kilometer langen Bereich der B 31, die in diesem Bereich nur einspurig in jeder Richtung ausgebaut ist, ließ ein Pkw-Fahrer den im Einsatz befindlichen Rettungswagen nicht überholen, obwohl nach Angaben der Sanitäter das Blaulicht und das Martinshorn eingeschaltet waren. Aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen hätte der Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug rechts fahren und gegebenenfalls anhalten müssen, um dem Rettungsfahrzeug im Einsatz Vorrang zu gewährend. Nach Angaben der Sanitäter hat der Pkw-Fahrer den Führer des Rettungsfahrzeugs beim Überholen gehindert. Es war dem Fahrer des Rettungswagens nicht möglich, an dem vor ihm fahrenden Pkw vorbeizufahren. Dieser Pkw fuhr soweit zur Fahrbahnmitte, dass ein Überholen – auch unter Nutzung der Gegenfahrbahn – nicht möglich war. Das spricht für eine vorsätzliche Behinderung des Einsatzfahrzeugs und Nötigung gemäß § 240 StGB. Erst nach gut drei Kilometern, als die Fahrbahn zweispurig wurde, konnte der Rettungswagen überholen und seine Fahrt zur Klinik schnell fortsetzen. Die Polizei sucht hinsichtlich der Fahrweise des Pkw-Fahrers nun Zeugen, damit eine Bestrafung des Pkw-Fahrers zweifelsfrei erfolgen kann.

Fazit: Obwohl es schon schwer fällt zu glauben, dass der Pkw-Fahrer das Martinshorn überhört hat, bleibt immer noch eine fahrlässige Verkehrsgefährdung. Denn jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass ein anderer nicht gefährdet wird. Dabei hat jeder Verkehrsteilnehmer das Radio auch nur so laut zu stellen, dass eingeschaltete Einsatzhörner nicht überhört werden können. Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn haben nämlich immer Vorrang. Mit dem Einschalten der Warnvorrichtungen zeigen sie nämlich an, dass sie auf einer Einsatzfahrt sind, bei der es um die Rettung von Menschenleben geht. Der Rat der Unfallzeitung lautet daher: Fahren Sie immer vorsichtig und rücksichtsvoll.
Quellen
    • Foto: Archiv Unfallzeitung