Am 7.3.2019 ereignete sich auf der BAB A 5 in Fahrtrichtung Freiburg ein schwerer Lkw-Auffahrunfall, bei dem ein Lkw-Fahrer schwer verletzt wurde. Bei Bruchsal kam es am Donnerstagmittag zu einem Verkehrsstau. Der 47 Jahre alte Fahrer eines Sattelzuges bemerkte das Stauende zu spät. Vermutlich war wieder einmal nicht ausreichender Sicherheitsabstand die Ursache für den Auffahrunfall. Es kam, wie es kommen musste, der 47-jährige Lkw-Fahrer krachte mit seinem Lastzug auf den vor ihm stehenden Lkw. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieser Lkw auch noch auf den davorstehenden aufgeschoben. Der Unfallverursacher wurde in seiner Führerkabine eingeklemmt und schwer verletzt. Er musste von der herbeigerufenen Feuerwehr in seinem zerstörten Führerhaus geborgen werden. Mit einem Rettungshubschrauber wurde er in eine Klinik geflogen. An den Lastkraftfahrzeugen entstanden Schäden von über 60.000,-- €. Nach dem Unfall musste wegen der Bergungs- und Rettungsmaßnahmen die Autobahn in südlicher Richtung voll gesperrt werden. Es bildete sich ein Stau von mehr als 20 Kilometern Länge. Das Schlimme an diesem Unfall war, dass in dem kilometerlangen Stau keine Rettungsgasse gebildet wurde. Rettungsfahrzeuge konnten deswegen nicht rechtzeitig zur Unfallstelle gelangen. Die Polizei griff aber hart gegen die Fahrer durch, die keine Rettungsgasse gebildet hatten. Mehr als einhundert Fahrer müssen mit Bußgeldern von mehr als 23.000,-- € rechnen.
Fazit: Zu Recht hat die Polizei in diesem Fall konsequent durchgegriffen. Die Rettungsgasse kann Leben retten. Jeder der hinter einer Unfallstelle im Stau steht, sollte daran denken. Sobald der Verkehr ins Stocken kommt, sollte bereits nach rechts bzw. nach links ausgewichen werden, damit in der Mitte die Rettungsgasse gebildet werden kann. Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen der zweiten und der dritten Spur zu bilden.