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Jetzt hat die Unfallzeitung längere Zeit nicht über schwere und schwerste Lkw-Auffahrunfälle berichtet. Das bedeutet aber nicht, dass in der Zwischenzeit sich keine ereignet hätten. Damit nicht fast täglich über Lkw-Auffahrunfälle berichtet wird, die sich aber fast tagtäglich auf bundesdeutschen Autobahnen ereignen, legt die Unfallzeitung nunmehr das Augenmerk auf Gaffer, die Rettungsarbeiten behindern oder durch Fotoaufnahmen Staus auf der Gegenfahrbahn verursachen. So war es auch am 7.3.2019 auf der Bundesautobahn A 5 bei Bruchsal.
Rund einhundert Autofahrer stellten sich als Gaffer heraus, die die Rettungsarbeiten beobachten wollten. Durch das langsame Fahren, damit schärfere Bilder geschossen werden können, bildete sich auf der Gegenfahrbahn ein zwei Kilometer langer Stau, der seinerseits wieder ein Unfallpotenzial bildete. Das muss nicht sein. Aber die Polizei reagierte und notierte die Gaffer, die nun mit drastischen Bußgeldern zu rechnen haben.

Am 7.3.2019 ereignete sich auf der BAB A 5 in Fahrtrichtung Freiburg ein schwerer Lkw-Auffahrunfall, bei dem ein Lkw-Fahrer schwer verletzt wurde. Bei Bruchsal kam es am Donnerstagmittag zu einem Verkehrsstau. Der 47 Jahre alte Fahrer eines Sattelzuges bemerkte das Stauende zu spät. Vermutlich war wieder einmal nicht ausreichender Sicherheitsabstand die Ursache für den Auffahrunfall. Es kam, wie es kommen musste, der 47-jährige Lkw-Fahrer krachte mit seinem Lastzug auf den vor ihm stehenden Lkw. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieser Lkw auch noch auf den davorstehenden aufgeschoben. Der Unfallverursacher wurde in seiner Führerkabine eingeklemmt und schwer verletzt. Er musste von der herbeigerufenen Feuerwehr in seinem zerstörten Führerhaus geborgen werden. Mit einem Rettungshubschrauber wurde er in eine Klinik geflogen. An den Lastkraftfahrzeugen entstanden Schäden von über 60.000,-- €. Nach dem Unfall musste wegen der Bergungs- und Rettungsmaßnahmen die Autobahn in südlicher Richtung voll gesperrt werden. Es bildete sich ein Stau von mehr als 20 Kilometern Länge. Das Schlimme an diesem Unfall war, dass in dem kilometerlangen Stau keine Rettungsgasse gebildet wurde. Rettungsfahrzeuge konnten deswegen nicht rechtzeitig zur Unfallstelle gelangen. Die Polizei griff aber hart gegen die Fahrer durch, die keine Rettungsgasse gebildet hatten. Mehr als einhundert Fahrer müssen mit Bußgeldern von mehr als 23.000,-- € rechnen.

Fazit: Zu Recht hat die Polizei in diesem Fall konsequent durchgegriffen. Die Rettungsgasse kann Leben retten. Jeder der hinter einer Unfallstelle im Stau steht, sollte daran denken. Sobald der Verkehr ins Stocken kommt, sollte bereits nach rechts bzw. nach links ausgewichen werden, damit in der Mitte die Rettungsgasse gebildet werden kann. Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen der zweiten und der dritten Spur zu bilden.
Quellen
    • Foto: Archiv Unfallzeitung