Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

„E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter“, warnt die Prüfgesellschaft KÜS und rät dringend ab, Produkte zum Discounterpreis und ohne Zulassung zu kaufen oder ohne Versicherung zu nutzen. Angeboten werden die Billigheimer im Internet oder im Baumarkt. E-Tretroller ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sind im Straßenverkehr verboten, wer damit unterwegs ist, begeht eine Straftat.
Dass ein E-Tretroller über eine ABE verfügt, sei „in erster Linie eine Frage der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“, betont die KÜS. Ihr zufolge werden nur bei zugelassenen Scootern wichtige Bauteile auf technische Sicherheit getestet, etwa die Bremsen, die elektrische Anlage oder die Beleuchtung. Untersucht wird aber auch das Fahrverhalten bei Unebenheiten, vor Hindernissen oder am Bordstein. Bei den Tests zur Erteilung der ABE werden die Bremsen auf eine „Mindestabbremsung“ überprüft. E-Tretroller müssen ferner ein Minimum an Batteriesicherheit aufweisen und vor Manipulationen geschützt sein. Wenn der Drehgriff zur Beschleunigung nicht mehr betätigt wird, muss der Antrieb automatisch stoppen.

Auch auf die Ausstattung sollte man achten. Elektro-Tretroller müssen zwei Bremsen besitzen. An der Front benötigen sie einen weißen Scheinwerfer und einen weißen Rückstrahler, hinten eine rote Schlussleuchte sowie einen roten Rückstrahler. Seitlich sind gelbe Rückstrahler gefordert. Zudem ist eine Klingel Pflicht. Die Lenkstange muss mindestens 70 Zentimeter hoch sein. Ein E-Scooter darf maximal 20 km/h schnell werden und nicht mehr als 55 Kilogramm wiegen.

Jenseits der technischen Voraussetzungen müssen auch die Verkehrsregeln beachtet werden: Der Nutzer muss mindestens 14 Jahre alt sein und darf nur auf einem Radweg fahren. Ist keiner vorhanden, muss er auf die Fahrbahn ausweichen. Der Gehweg ist in jedem Fall tabu. Ärger wegen Alkohols kann es wie bei den Autofahrern ab 0,3 Promille geben. Bei einem Verstoß wird der Auto- oder Motorradführerschein eines Tretrollerfahrers schnell eingezogen. Ein Helm ist nicht Pflicht, wird aber von Sicherheitsfachleuten und der Ärzteschaft ausdrücklich empfohlen.

E-Scooter-Verbot:

In Mailand wurden die E-Tretroller verboten. Anlass waren mehrere Unfälle mit Fußgängern und Beschwerden über die vielen E-Tretroller, schreibt die „FAZ“. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil Verleiher die Sicherheitsstandards verletzt haben könnten. Außerdem wird eine Mitverantwortung der Stadtverwaltung geprüft. Das E-Scooter-Verbot trifft Verleihfirmen, nicht Privatpersonen und gilt voraussichtlich nur, bis die Verwaltung die Vorgaben des italienischen Verkehrsministeriums, etwa das Aufstellen von Hinweisschildern, erfüllt hat. Das Ministerium hatte erst Ende Juli für fünf Städte eine E-Scooter-Zulassung auf Probe erlassen. Derweil ermittelte das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), dass von 500 befragten E-Scooter-Nutzern 14 Prozent bereits einen Konflikt vor allem mit Radfahrern oder Fußgängern hatten. 17 Prozent erlebten schon eine unkontrollierbare Fahrsituation. Bis Jahresende werden 1.000 Menschen nach einem E-Scooter-Unfall in einem österreichischen Krankenhaus behandelt worden sein, schätzt das KFV.

Quelle: kb
Quellen
    • Foto: © nmann77 - Fotolia.com | Text: Beate M. Glaser (kb)