
Ein paar typische Sprüche :
Mit der Versicherung komme ich schon klar, die sollen mich mal kürzen ...
Der Versicherer hat gesagt! ...
Ich brauche doch keinen Anwalt, das treibt doch die Kosten unnötig in die Höhe!
Ich könnte jedes Mal laut schreiend fortlaufen!
Vielen ist nicht bewusst, dass eine Versicherung ein Gewerbebetrieb ist. Sie verkauft Risikopolicen an ihre Kunden in der Hoffnung, dass der Käufer keinem Risiko ausgesetzt wird bzw. keines verursacht.
Mit diesem Wissen kann kein vernünftig denkender Mensch als Geschädigter bei der gegnerischen Versicherung anrufen und Hilfe erwarten. Die Wolfversicherung wird sagen: Rotkäppchen, ich habe dich zum Fressen gern!
Lieber Geschädigter, wenn Sie krank sind, gehen Sie zu einem Arzt und hören auf die Ratschläge, wie Sie wieder gesund werden.
Der Sachverständige wickelt tausende Schäden über das Jahr ab und wird Ihnen den richtigen Regulierungsweg aufzeigen.
Die ganz Starken sollten sich hier auch leiten lassen, weil es nicht um Stärke und Macht geht, sondern um Schadensmanagement.
Eine Versicherung knickt nicht ein, weil man ihr droht, sondern nur wenn man ihr einen Weg aufweist, der für sie vermeintlich nicht zu teuer wird. Wenn sie erkennt: Es lohnt sich nicht, weiter zu streiten, weil der Geschädigte mit Hilfe seiner Dienstleister alles richtig vorbereitet hat – dann wird sie regulieren. Sollte sie allerdings erkennen, dass der Geschädigte nicht auf Augenhöhe mit ihr korrespondiert, wird sie ihre Vorteile daraus ziehen. Ganz ehrlich: Das würde ich als Versicherung genauso machen.
Ein Richter am LG Frankfurt hat geurteilt:
(OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13)
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung … lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Ohne um den heißen Brei herumzureden: Der Unfallgeschädigte muss (er ist doch nicht blöd):
- einen anerkannten KFZ-Sachverständigen beauftragen,
- einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen,
- seine Vertragswerkstatt beauftragen.