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Nach einem unverschuldetem Unfall ist Ihr Anspruch auf Schadenersatz bzw. auf eine die Schadensregulierung sofort fällig – das heißt: direkt ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung (=des Unfalls). Das besagt § 249 Abs.2.S.1 des BGB.
Im Unterschied dazu wird die Schadensregulierung bei einem Haftpflichtschaden erst zum Zeitpunkt der Beendigung einer Prüffrist fällig.

Vorraussetzung für eine schnelle Schadensregulierung ist der genaue Nachweis der Schadenshöhe. Damit Sie Ihren Schaden schnell und auch umfassend bei der Versicherung einreichen können, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Sachverständigen für eine exakte Schadensfestsellung und ein entsprechendes Gutachten. Die Schadensdaten kann ein Anwalt zusammenfassen und der Versicherung vorlegen. Die Abwicklung eines durchschnittlichen Schadensfalles dauert, wenn er gut vorbereitet ist, etwa 3 Wochen, bei Auslandsbeteiligung 1-2 Monate.