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Im vergangenen Jahr gab es eine erhebliche Steigerung der Rückrufe von Fahrzeugen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führte nach eigenen Angaben insgesamt 711 Untersuchungen zur Produktsicherheit von Autos und Fahrzeugteilen durch, welche die Voraussetzung für einen Rückruf darstellen.
Das bedeutete eine drastische Zunahme um drei Viertel im Vergleich zum Zeitraum von 2010 bis 2012, als pro Jahr etwa 410 Untersuchungen zu verzeichnen waren. Seitdem sind die Produktsicherheitsuntersuchungen deutlich und kontinuierlich von Jahr zu Jahr nach oben geklettert.
Einräumend bemerkt die Behörde: "Nicht jede vom KBA durchgeführte Untersuchung führt zu einem Rückruf." 2015 wurden in insgesamt 326 Fällen die Autos in die Werkstätten gerufen, das heißt: 45 Prozent der Produktsicherheitsuntersuchungen führten zu einem Rückruf. Auch hier ist eine signifikante Erhöhung festzustellen: 2010 waren es noch 185 Rückrufaktionen.
Mehr als die Hälfte der Rückrufe 2015 musste infolge der Schwere des Mangels durch das KBA überwacht werden. Das ist immer dann der Fall, wenn das KBA sichergehen will, dass der Mangel wegen eines erheblichen Gefährdungspotential vollständig beseitigt wird, unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass die technische Beeinträchtigung sich in der Praxis tatsächlich negativ auswirkt.
Zur Beseitigung des Mangels werden alle Halter eines solchen Fahrzeugs benachrichtigt. Das waren im vergangenen Jahr 1,65 Millionen Personen. 2013 wurden 0,77 Millionen Halter angeschrieben, 2014 waren es 1,53 Millionen. Auch in diesem Bereich ist also eine deutliche Erhöhung zu vermerken.
2015 setzte das KBA 7.528 Fahrzeuge außer Betrieb, weil die Mängel trotz mehrfacher "Nachfassaktionen" nicht vollständig beseitigt wurden. Dann werden die mangelhaften Fahrzeuge vollständig aus dem Straßenverkehr gezogen, um das Risiko zu beseitigen. Hierbei stellt das Jahr 2015 einen Tiefststand seit 2010 dar.
Quellen
    • Text: Olaf Walther (Kb)
    • Foto: MK-Photo - Fotolia.com