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Die Parkplätze in Nordrhein-Westfalen sollen breiter werden, damit die mit den Jahren größer gewordenen Fahrzeuge besser auf die Stellplätze in den Hoch- und Tiefgaragen passen.
Die rund 45 Jahre alte NRW-Garagenverordnung sieht eine Stellplatzmindestbreite von 2,30 Meter vor (Länge: mindestens fünf Meter).
Um das Einparken zu erleichtern, sollen es künftig 15 Zentimeter mehr sein in der Breite, nämlich 2,45 Meter. Wissenschaftlern der Westsächsischen Hochschule Zwickau zufolge wurden die Pkw zwischen 2000 und 2010 im Durchschnitt 19 Zentimeter länger, 25 Zentimeter höher und 15 Zentimeter breiter. Vor allem Mittelklasseautos, SUVs und Geländewagen sind mit Spiegel häufig breiter als zwei Meter und passen damit kaum in die bisherigen Standardstellplätze.
Die neue Stellplatzverordnung könnte bereits im Herbst in Kraft treten. NRW wäre dann das erste Bundesland mit breiteren Stellplätzen in öffentlichen Garagen.
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: so47 - Fotolia.com