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Auf dem Weg zur Autobahn AG?
Bundesverkehrsminister Dobrindt plant privatrechtliche Autobahngesellschaft

RobGal

Bundesautobahnen und Landstraßen befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand, so verlangt es das Grundgesetz. Erhalt, Sanierung und Ausbau des rund 13.000 Kilometer langen Autobahnnetzes, des weltweit viertlängsten, werden von den Ländern in eigenständiger Regie geplant und organisiert, der Bund ist Auftraggeber und stellt die Finanzmittel zur Verfügung.
Diese staatliche Aufgabenteilung entspricht dem föderalen Prinzip der Bundesrepublik und ist im Grundgesetz verankert, dessen Artikel 90 unter anderem bestimmt, dass der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist.
Nun ist es wieder einmal soweit: Nicht weit entfernt von der Sommerpause leitete Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) das Verfahren ein, um die Gelder für die Aufgaben rund um die Autobahnen an die Bundesländer zu verteilen. Dabei besteht die Schwierigkeit, dass in einigen Bundesländern keine Projekte für die avisierten Mittel entwickelt sind.
Dies nimmt der Minister nun zum Anlass, die Gründung einer Bundesgesellschaft in die Diskussion zu bringen. Sie soll die Planung, Organisation, den Bau und die Finanzierung für die Autobahnen zentral in die Hand nehmen. Zudem soll die privatrechtlich verfasste Autobahngesellschaft Kredite aufnehmen können.
Zustimmung kommt von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der sich schnellere Investitionen und mehr Effizienz beim Bau verspricht. Ginge es nach ihm, würde auch die Möglichkeit erwogen, privates Kapital von Fondsgesellschaften und Versicherungen in die neue Gesellschaft einfließen zu lassen. Widerstand gegen eine Autobahnprivatisierung regt sich aus den Bundesländern, der SPD und der Linkspartei. Die meisten Länder sehen es nicht gern, wenn ihnen rechtlich gesicherte Kompetenzen aus der Hand genommen werden sollen. Zum zweiten besteht Skepsis gegenüber der privatrechtlichen Organisationsform der Bundesgesellschaft. Darüber hinaus bekäme die Diskussion um die Einführung einer Pkw-Maut neue Nahrung. Aber selbst der Bundesverkehrsminister ist dafür, dass eine solche Gesellschaft zu hundert Prozent in öffentlicher Hand verbleibt. Dobrindt erwägt hingegen öffentlich-private Partnerschaften. Solche ÖPPs im Autobahnbau wurden 2014 vom Bundesrechnungshof bereits untersucht und für zu teuer befunden.
Es besteht Zeitdruck, weil sich die Verkehrswege in einem schlechten Zustand befinden und die Mittelverteilung demnächst und einvernehmlich organisiert werden muss. Eine Verschiebung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern beim Autobahnbau bedürfte ohnehin einer Änderung des Grundgesetzes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.
Ein schwieriger und rechtlich genau zu prüfender Schritt im Sinne Dobrindts und Schäubles könnte darin bestehen, die Privatisierung der Autobahngesellschaft nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes zu erwirken, sondern lediglich als eine Option in einem Gründungsgesetz zu kodifizieren.
Dafür ist der Konflikt aber noch nicht ausgestanden.
Quellen
    • Text: Olaf Walther (Kb)
    • Foto: christian-colista - Fotolia.com