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Was muss der Computer leisten, und was darf er nicht?
Das Fahren soll sicherer werden / Neues Gesetz noch in diesem Jahr / Ethikkommission

RobGal

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) setzt eine Ethikkommission zum vollautomatischen Fahren von Autos unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio ein. Die Kommission hat den Auftrag, grundlegende moralische Fragen im Zusammenhang mit autonomen Fahrsystemen zu erörtern und zu klären.
Das Thema hat zusätzliche Brisanz durch den jüngst bekanntgewordenen tödlichen Unfall in den USA mit einem teilautonom fahrenden Tesla-Modell erhalten. Denn obwohl der "Autopilot" des betreffenden Tesla S in Betrieb war, geriet der Wagen unter einen kreuzenden Lastwagen (ohne Unterfahrschutz) und löste daraufhin nicht einmal eine Notbremsung aus, sondern fuhr nach dem Crash sogar noch weiter. Die Kamera des automatischen Systems konnte den weißen Lkw bei grellem Sonnenlicht nicht vom hellen Himmel unterscheiden. Die zusätzlich installierte Radartechnik soll den Lkw als ein hoch angebrachtes Verkehrsschild eingeordnet haben.
Demzufolge macht eine Ethikkommission durchaus Sinn. Sie soll laut Verkehrsminister Dobrindt wesentlich nach zwei Grundsätzen arbeiten: "Sachschaden geht immer vor Personenschaden. Und es darf keine Klassifizierung von Personen geben, etwa nach Größe oder Alter", betonte der Verkehrsminister. Die Kommission habe zu klären, was die Computertechnik berücksichtigen muss und was die Programmierer dürfen oder nicht dürfen. Alexander Dobrindt geht davon aus, dass die Zahl der Unfälle, Verletzten und Toten durch das autonome Fahren drastisch reduziert werden kann.
Der Minister will das autonome Fahren vorantreiben. Noch in diesem Jahr soll durch eine Gesetzesänderung die Zulassung des vollautomatisierten Fahrens ermöglicht werden. Demnach wären gänzlich automatisierte Systeme bei voller Kontrolle über das Auto dem menschlichen Fahrzeugführer rechtlich gleichgestellt. Dadurch soll sich der Autofahrer bei ordnungsgemäßer Nutzung keiner Sorgfaltsverletzung schuldig machen können, was bedeutet, dass ihm keine zusätzlichen Haftungsrisiken entstehen. Die müssen dann allein vom Hersteller übernommen werden.
Der Sprung in die Welt der autonomen Fahrzeuge ist groß und bedarf einer sehr sorgfältigen Umsetzung.
Quellen
    • Text: Olaf Walther (Kb)
    • Foto: kebox - Fotolia.com