Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Wird ein Fahrzeug durch ein Unwetter beschädigt, ist der Schaden über die Kaskoversicherung abgedeckt.
Autofahrer sind jedoch verpflichtet, wie die Dekra betont, der Versicherung solche Schäden sofort zu melden, am besten telefonisch, per Brief oder E-Mail. Dabei sollten Tag, Uhrzeit und Ort des Geschehens möglichst genau angegeben werden. Zur Beweissicherung sollte man die Schäden am Fahrzeug möglichst genau fotografieren.
Außerdem sind Autofahrer zur Schadenminderung verpflichtet. Das bedeutet: Bei einer Überschwemmung muss das Auto wenn möglich in einen sicheren Bereich gebracht werden, durch Hagel eingeschlagene Scheiben müssen abgedeckt werden, um den Innenraum zu schützen. Notreparaturen sollten vorab mit der Versicherung abgestimmt werden, empfehlen die Experten der Dekra.
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Daniel Loretto - Fotolia.com