Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

Verklagt Niedersachsen jetzt auch VW?
Juristische Expertise bestätigt politische Absicht der rot-grünen Regierung / Anders die bayerische Landesregierung, die Schadenersatz von VW wegen des Kursverfalls der Aktie einklagen will

RobGal

Das Land Niedersachsen ist mit 20 Prozent der Stammaktien an dem Wolfsburger Autohersteller Volkswagen beteiligt. Das VW-Gesetz sichert dem Bundesland damit eine Sperrminorität und eine Mitsprache bei strategischen Entscheidungen des Konzerns.
Durch die Folgen der Abgasschummelei konnte VW nur eine Mini-Dividende ausschütten, was der Beteiligungsgesellschaft des Landes einen negativen Jahresabschluss von minus 60 Millionen Euro einbrachte. Ursprünglich hatte man mit einem positiven Überschuss von 42 Millionen Euro gerechnet.
Auch die bayerische Landesregierung beklagt sich über die finanziellen Folgen des Dieselskandals. Der landeseigene Pensionsfonds, der ein größeres Aktienpaket des Wolfsburger Konzerns hält, habe laut Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) einen "Kursdifferenzschaden" aus dem Verfall des Aktienkurses zu verkraften, der bis zu 700.000 Euro ausmache. Daher will Bayern den VW-Konzern auf Schadenersatz verklagen.
Anders die rot-grüne Regierung von Niedersachen. Sie verzichtet auf den Weg zum Kadi und wird darin durch ein Gutachten eines Experten für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School in Hamburg bestätigt. Demnach ist das Bundesland Niedersachsen ein "langfristig orientierter Ankeraktionär" und somit in einer anderen Position als gewöhnliche Anleger, die Kursverluste zu gewärtigen haben und bereits Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe angestrengt haben.
Hier stehen sich die Langfristigkeit und Kurzfristigkeit von Aktienbesitz gegenüber, das heißt strategisches Eigentum gegen schnellen Börsengewinn.
Quellen
    • Text: Olaf Walther (Kb)
    • Foto: Hersteller