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Ein Mann war mit seiner Tochter, die angeschnallt im Kindersitz saß, im Auto unterwegs.
Bei einer Polizeikontrolle bekam der Vater ein Bußgeld, weil das Kind auf einmal nicht mehr gesichert war. Der Mann ging vor Gericht. Begründung: Er könne nichts dafür, dass das Kind den Gurt selbstständig gelöst hatte.
Das Oberlandesgericht Hamm sieht den Vater jedoch in der Pflicht. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer darauf achten, dass die Mitinsassen angeschnallt sind, das gilt nach Ansicht der Richter noch mehr gegenüber Kindern. Ein Autofahrer müsse sich gelegentlich nach dem Kind umdrehen und, falls nötig, anhalten, um den Sicherheitsgurt neu anzulegen.
Der Umfang der Kontrollpflicht bestimmt sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes und seiner Fähigkeit, den Gurt zu lösen. Das Gericht wies die Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid zurück. (OLG Hamm, Az.: 5 RBs 153/13)
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: rcx - Fotolia.com