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Vorfahrt heißt nicht gleich freie Fahrt
Auch bei Stau und dichtem Berufsverkehr, bei Vorfahrt und grüner Ampel: ''Autofahrer dürfen nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind, dass sie diese auch komplett überqueren können'', betont der TÜV Rheinland.
Hat sich ein Rückstau gebildet, muss man an der Haltelinie warten, bis die Kreuzung wieder frei ist, damit man den querenden Verkehr nicht behindert. Andernfalls droht sogar ein Bußgeld.
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Style-Photography - Fotolia.com