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Aktuelles Urteil
BGH, Az.: VIII ZR 55/15

RobGal

Ein Autofahrer hatte im Onlinehandel einen Katalysator gekauft und fachgerecht einbauen lassen.
Als er merkte, dass der Wagen an Leistung verloren hatte, widerrief er fristgerecht den Kauf und schickte den Katalysator zurück. Der wies aber Gebrauchs- und Einbauspuren auf, weshalb der Händler den Kaufpreis nicht erstatten wollte.
Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht. Zwar sei es dem Käufer im "Fernabsatzgeschäft" gestattet, eine Ware nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern auch zu testen, um den Nachteil "entgangener Prüfungsmöglichkeiten" zu kompensieren. Aber auch im Laden hätte der Kunde den Katalysator nicht auspacken und ausprobieren können. Daher sprachen die Richter dem Verkäufer einen "Wertersatzanspruch" zu. (BGH, Az.: VIII ZR 55/15)
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Stefan Rajewski - Fotolia.com