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Welches Fahrlicht und gegebenenfalls welches Rücklicht ist dann zulässig?
Gerade jetzt zur Herbstzeit tritt vermehrt – und gerade in Flussbereichen – Nebel auf. Diese Nebelbänke treten oftmals völlig überraschend auf. Bei den neueren Kraftfahrzeugen könnte man meinen, dass diese Frage überflüssig sei, denn die heute gängige Lichtautomatik in den neueren Fahrzeugen regelt die Sache schon selbst. Doch weit gefehlt. Da die eingebaute Lichtautomatik auf Helligkeitsunterschiede reagiert, erkennt sie Sichtbehinderungen, wie Nebel, häufig nicht. Insoweit ist die gängige Lichtautomatik bei nebligem Herbstwetter nicht optimal.

Bei trüben Herbsttagen sollten die Kraftfahrer daher lieber gleich bei Fahrtantritt das Abblendlicht einschalten. Das sich selbständig einschaltende Tagfahrlicht ist für schwierige Sichtverhältnisse nicht hell genug und damit nicht ausreichend.Auf keinen Fall sollte bei starkem Nebel das Fernlicht eingeschaltet werden. Denn die im Nebel befindlichen kleinen Wassertröpfchen reflektieren das starke Fernlicht noch mehr als das normale Fahrlicht und verschlechtern damit für den Fahrer die Sicht noch zusätzlich. In solchen Situationen sollte der Fahrer das Nebelfahrlicht einschalten. Die Nebelscheinwerfer sind relativ niedrig eingebaut und unterstrahlen somit den Nebel in der Sichtposition des Fahrers. Aber nicht jeder Kraftfahrer weiß, wann und zu welchen Sichtverhältnissen die Nebellampen eingeschaltet werden dürfen.

Bei Sichtweiten von unter 150 Metern darf der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.Die Nebelschlussleuchte darf allerdings erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden, weil sonst der nachfolgende Verkehr über Gebühr geblendet wird. Was aber kaum einer weiß: Bei Sichtweiten unter 50 Metern, wenn also nur zwei weiße Linien auf der Autobahn sichtbar sind,darf auch auf Bundesautobahnen nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Aber es versteht sich eigentlich von selbst, dass bei Nebel die Fahrgeschwindigkeit erheblich reduziert wird. Gerade bei schlechter Sicht ist auch ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Die Massenkarambolagen in Nebelbänken, wie sie leider immer wieder vorkommen, sollten Mahnung genug sein, Abstand zu halten.

Bei längeren Nebelfahrten sollte der betreffende Kraftfahrzeugführer auch daran denken,häufiger Pausen einzulegen, denn durch das angestrengte Starren auf die weiße Nebelwand werden die Augen überanstrengt. Gelegentliche Pausen können da helfen.
Quellen
    • Foto: ARCD