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Im dichten Stadtverkehr kommt es oft vor, dass ein Auto bei Grün in die Kreuzung einfährt, sie aber wegen Rückstaus nicht mehr verlassen kann, bevor der querende Verkehr grün erhält. Wer hat dann Vorfahrt?
Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem Verfahren, dass es generell ein "Nachzüglervorrecht" gibt, damit der Fahrer die Kreuzung räumen kann. Jedoch muss der sich vorsichtig verhalten und darf nicht einfach drauflosfahren.
Im vorliegenden Fall hatte der querende Verkehr bereits 19 Sekunden Grün, als der Nachzügler anfuhr und dabei mit einem querenden Wagen kollidierte. Der Unfallgegner habe wegen der bereits relativ langanhaltenden Grünphase auf eine freie Kreuzung vertrauen dürfen, entschieden die Richter, daher muss der Nachzügler den Schaden im vollen Umfang ersetzen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält das Urteil für bedeutsam, "da bei Unfällen mit Nachzüglern die Gerichte üblicherweise eine Haftungsteilung vornehmen." (OLG Hamm, Az.: 7 U 22/16)
Quellen
    • Quelle: Kb
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