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Dobrindt bringt umstrittenes Gesetz auf den Weg
Lob vom VDA / Kritik richtet sich auf Haftungsfrage und den Datenschutz

RobGal

Das autonome Fahren, also die Steuerung eines Fahrzeuges durch einen Computer, ist mit großen Hoffnungen verbunden, aber ebenso mit ernst zu nehmenden Risiken.
Die Bundesregierung hat unter der Federführung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Gesetz auf den parlamentarischen Abstimmungsweg gebracht, mit dem verbindliche Regeln für das autonome Fahren festgelegt werden sollen. Der Minister spricht von der "größten Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils" und hat vor, das "modernste Straßenverkehrsrecht der Welt zu schaffen".

Nach der geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) soll es möglich sein, dem Computer "in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung zu übergeben". Dobrindt will diese rechtliche Definition so verstanden wissen, dass der Fahrer beispielsweise im Internet surfen oder seine E-Mails bearbeiten kann, ohne die Hände am Lenkrad zu haben. Gleichzeitig sieht der Gesetzestext vor, dass als Fahrzeugführer derjenige gilt, der das automatische System aktiviert. Aus juristischer Sicht ergibt sich daraus, dass der Mensch am Steuer nach wie vor in der Verantwortung steht. Dem entspricht auch die Aussage im Gesetzesentwurf, wonach der Fahrer "unverzüglich" das Steuer wieder zu übernehmen habe, wenn ihn das System dazu auffordere oder in einer schwierigen Situation. Zur Überprüfung soll als Datenspeicher eine sogenannte Blackbox in die Technik des Autos integriert sein, welche die Fahrvorgänge dokumentiert, um sie später nachvollziehen zu können.

Großes Lob für das autonome Fahren wie für die angepeilten Regelungen kommt vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Matthias Wissmann, der Präsident des Lobbyverbandes, befürwortet den Gesetzentwurf und meint, dass durch das autonome Fahren der Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler werde.

Allerdings sind auch kritische Stimmen und die Forderung nach mehr Sorgfalt zu vernehmen. Kay Nehm, Präsident des Verkehrsgerichtstages und ehemaliger Generalbundesanwalt, sieht in dieser Sache eine "unangebrachte Hast" walten. Er ist der Auffassung, dass technische und ethische Bedenken zu wenig Berücksichtigung gefunden hätten. Nehm bemängelt zudem, dass die verantwortliche Rollenzuweisung des Fahrers nicht eindeutig geklärt sei.

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Stephan Kühn, kritisiert, dass der Verkehrsminister nur die Interessen der Autoindustrie im Blick habe und die Haftungsrisiken auf die Autofahrer ablade. Es sei unklar, so Kühn, wie schnell der Fahrer die Kontrolle über das automatische Auto wieder übernehmen müsse.

Auch von Datenschützern werden Einwände vorgebracht. Es sei nicht im Interesse der Verbraucher, wenn die bis zu drei Jahre in der Blackbox gespeicherten Daten an die Behörden weitergegeben werden dürften. Dadurch könnten Bewegungsprofile der Autofahrer erstellt und konserviert werden. Diese Sorge wird von den potentiellen Nutzern offenbar geteilt. Nach einer repräsentativen Emnid-Umfrage, welche die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Auftrag gab, sehen 67 Prozent beim automatisierten Fahren ihre Privatsphäre in Gefahr. Dadurch gestützt, halten die Verbraucherschützer die geplante gesetzliche Bestimmung zur Weitergabe der in der Blackbox gespeicherten Daten an staatliche Stellen für zu weitgehend. Sie schlagen die Einrichtung eines "Trust-Centers" vor. Die haben im Prozess der elektronischen Datenverarbeitung und -kommunikation die Aufgabe, die Identität der Beteiligten zu bescheinigen, um Datenklau vorzubeugen. Das von Verkehrsminister Dobrindt angeregte Gesetz zum autonomen Fahren bedarf also noch einiger Präzisierungen und Nachbesserungen.
Quellen
    • Text: Olaf Walther (Kb)
    • Foto: kabliczech - Fotolia.com