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Oldtimer und die jüngeren Classic-Cars haben Konjunktur. Im vergangenen Jahr waren hierzulande 350.000 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen angemeldet – so viele wie noch nie.
Besitzer von über 30 Jahre alten Fahrzeugen, die gut erhalten sind und weitgehend dem Originalzustand entsprechen, wie es die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) verlangt, werden seit 1997 vom Staat für die Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" durch einen günstigen Steuertarif belohnt und erhalten das H-Kennzeichen.

Das Kennzeichen muss beantragt werden, und dafür braucht man ein Gutachten, das Sachverständigenorganisationen wie die TÜVs, Dekra, KÜS oder GTÜ durchführen. Ist das Gutachten positiv, "steht der Beantragung des H-Kennzeichens nichts mehr im Wege", betont die KÜS.

Wie bei allen Fahrzeugen, egal ob modern oder alt, musste die Kfz-Steuer bisher für das komplette Jahr bezahlt werden. Darüber ärgerten sich aber viele Oldtimer-Besitzer, da die meist wertvollen Klassiker oft nur im Sommer gefahren werden, um sie vor Streusalz und anderer winterlicher Unbill zu bewahren. Nach Angaben der KÜS hat der Bundesrat nun eine Verordnung erlassen, wonach Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen, also nur für wenige Monate im Jahr, angemeldet werden können. Das war bisher nicht möglich.

"Es wird wohl noch ein paar Wochen dauern, bevor die Verordnung in die Praxis umgesetzt wird. Dies geschieht in der Regel mit der Veröffentlichung der Bundesratsverordnung im Amtsblatt", betont die saarländische Organisation. Das H-Kennzeichen bedeutet nicht nur einen günstigeren Kfz-Steuersatz, sondern auch einen preiswerteren Versicherungstarif, zudem dürfen die H-Fahrzeuge ohne Katalysator unterwegs sein und in Umweltzonen fahren.
Quellen
    • Text: Beate M. Glaser (Kb)
    • Foto: VRD - Fotolia.com