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Sturz auf Motocross-Anlage
OLG Schleswig, Az.: 11 U 91/14

RobGal

Ein neunjähriger Junge war bei einer Trainingsfahrt auf einer Motocross-Anlage im freien Gelände nach dem Überspringen einer Kuppe gestürzt und von einem nachfolgenden Fahrer angefahren und schwer verletzt worden.
Die Schadenersatzklage gegen den Betreiber der Anlage wegen Verletzung der Sicherungspflicht wies das Oberlandesgericht Schleswig zurück.
Motocross sei eine gefährliche Sportart, führten die Richter aus, der Veranstalter müsse nur vor Gefahren schützen, die "über das übliche Risiko" hinausgingen, brauche aber nicht "allen erdenklichen Gefahren" vorzubeugen. Daher seien Streckenposten an gefährlichen Stellen wie bei Wettbewerben nicht erforderlich, weil nicht üblich. Zwar dürfe die Nutzung der Anlage nicht regellos oder völlig unbewacht sein, ein Reglement und ein auf ihre Einhaltung wachender Platzwart reichten jedoch, wie im vorliegenden Fall, aus, hieß es im Urteil. (OLG Schleswig, Az.: 11 U 91/14)
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Sergio Martínez – fotolia.com