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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Autounfällen beim Rückwärtsausparken geändert. Nach dem Grundsatz des "Anscheinsbeweises", wonach rückwärts ausparkende Autofahrer bei einer Kollision so lange als schuldig gelten, bis sie das Gegenteil beweisen, mussten die Unfallgegner bislang jeweils selbst für ihre Reparaturkosten aufkommen.
Nun sagt der Bundesgerichtshof : Wer rechtzeitig bremst und noch vor dem Crash zum Stehen kommt, hat seine Sorgfaltspflicht erfüllt – dann haftet der Unfallgegner. Die Vorinstanzen hatten geurteilt, dass auch ein kurzzeitiges Stehen noch zum Rückwärtsfahren gehöre. Das hat der BGH nun verworfen. In ihrer Begründung unterstreichen die höchsten Bundesrichter, dass Autofahrer auf einem öffentlichen Parkplatz besonders aufpassen müssen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Notfalls müsse man sich einweisen lassen. (BGH, Az.: VI ZR 6/15)
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Archiv Unfallzeitung