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Sammelklage gegen VW wegen Dieselschummelei
Nach niederländischem Recht / Kundenansprüche könnten sonst verjähren / Vergleich angestrebt

RobGal

Volkswagen muss sich weiterhin juristisch mit der Diesel-Malaise auseinandersetzen – nun auch in Deutschland. Unter anderem die Anwaltskanzlei des ehemaligen Bundesinnenministers und FDP-Politikers Gerhart Baum vertritt in einer Sammelklage die niederländische Stiftung „Stichting Volkswagen Car Claim“ mit 20.000 Haltern von VW-Diesel-Pkw allein aus der Bundesrepublik, insgesamt sind bei der Stiftung 100.000 VW-Kunden.
Genutzt wird eine Besonderheit des niederländischen Rechts, wonach es Stiftungen möglich ist, gerichtliche Feststellungen für Geschädigte gesammelt zu beantragen. In der Bundesrepublik sind solche Sammelklagen nicht vorgesehen, die SPD möchte sie aber in das deutsche Rechtssystem einführen, scheiterte bislang jedoch am Nein ihres Koalitionspartners CDU/CSU.

Während Volkswagen in den USA Entschädigungen zugesagt hat und zahlt, verweigert dies der Wolfsburger Autobauer seinen europäischen Kunden. Dabei beruft er sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen in den Ländern. Dem entgegnen die nun klagenden Anwälte, dass den Besitzern der manipulierten Dieselautos, die im realen Verkehr deutlich höhere Emissionen als vom Hersteller angegeben aufweisen, Fahrverbote, Wertverlust und höhere Service- und Verbrauchskosten für Kraftstoff und AdBlue (zur Stickoxidreduzierung) drohten. Damit wollen die Kläger erreichen, dass VW die Autos zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet. Mehr noch verlangen die Anwälte Schadenersatz und Minderung des Kaufpreises, weil sie von vorsätzlicher Täuschung seitens VW ausgehen.

Bei kreditfinanzierten VW-Autos könne der Darlehensvertrag möglicherweise wegen Formfehler widerrufen werden, betonen die Anwälte um Gerhart Baum. Das hätte zur Folge, dass sowohl die Anzahlung als auch die bisher geleisteten Raten von VW zurückgezahlt werden müssten, meinen sie.

Nach Angaben von Gerhart Baum verweigert VW Verhandlungen, weshalb sich die Rechtsanwälte nun entschieden haben, eine härtere Gangart einzulegen und Klagen einzureichen. „Offenbar will VW den Abgasskandal aussitzen und setzt darauf, dass Ansprüche der Kunden verjähren“, kritisierte Baum. Das wollen die beteiligten Kanzleien verhindern, stellen aber eine Verhandlungslösung in Aussicht.
Quellen
    • Text: Olaf Walther (Kb)
    • Foto: mattz90 - Fotolia.com