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Die Nachrichten über illegale Autorennen auf innerstädtischen Straßen mit Todesfolge häufen sich. In der Nacht zum 17.6.2017 wurde in Mönchengladbach ein unbeteiligter Fußgänger, 38 Jahre alt, tödlich verletzt. Vorher gab es bereits in Köln ein illegales Autorennen auf innerstädtischen Straßen, bei dem eine unbeteiligte 19-jährige Radfahrerin ums Leben kam, weil sie von einem der beiden an dem Rennen beteiligten Kraftfahrzeuge angefahren wurde. Das Landgericht Köln hatte die beiden illegalen Raser zu Bewährungsstrafen verurteilt. Über die Revision wird demnächst der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entscheiden.

Dann war es auch in Berlin auf dem Kurfürstendamm zu einem tödlichen Autorennen gekommen, bei dem ein unbeteiligter Kraftfahrer, dessen Lichtzeichenanlage für ihn Grün zeigte, getötet wurde. Das zuständige Landgericht verurteilte wegen vollendetem Mordes. Auch in diesem Fall wird der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, ob von illegalen Autorennteilnehmern bei Nichtbeachtung der Ampeln der Tod eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers billigend in Kauf genommen wird. Das sind zwar alles juristische Fragen, die letztlich der Bundesgerichtshof wird entscheiden müssen. Fest steht aber, dass die Teilnehmer an illegalen Autorennen auf nicht abgesperrten öffentlichen Straßen und Wegen hart zu bestrafen sind, und dass sie sich ungeeignet gezeigt haben für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Sie müssen daher zusätzlich zu der Strafe drastisch mit Führerscheinentzug von mindestens 10 Jahren oder wie im Fall Berlin mit lebenslangem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Muss die Politik eingreifen und die Gesetze verschärfen?

Die Zahl der tödlich verlaufenden illegalen Autorennen auf innerstädtischen Straßen nimmt zu. Nach den illegalen Autorennen in Köln, bei dem eine 19-jährige Radfahrerin getötet wurde, und dem illegalen Autorennen in Berlin, bei dem ein vorfahrtsberechtigter Pkw-Fahrer ums Leben kam, ereignete sich jetzt erneut ein illegales Autorennen in der Mönchengladbacher Innenstadt, bei dem ein unbeteiligter 38-jähriger Fußgänger tödlich getroffen wurde. Er verstarb noch an der Unfallstelle, weil der Aufprall des rasenden Kraftfahrzeuges so stark war, dass jede Hilfe zu spät kam. Das sind nur drei Beispiele von illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang. Meist sind es junge Männer, die diese illegalen Autorennen veranstalten und daran teilnehmen. Betrachten wir die drei Geschehnisse genauer:

Im April 2015 fand in Köln ein illegales Autorennen auf öffentlichen Straße statt. Eine 19-jährige Radfahrerin, die ordnungsgemäß am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm, wurde angefahren und tödlich verletzt. Das Landgericht Köln verurteilte die beiden Teilnehmer des illegalen Autorennens zu Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Da gegen dieses Urteil Revision eingelegt wurde, wird der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs darüber entscheiden müssen, ob es richtig war, die beiden Raser zu der Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Am 1. Februar 2016 befuhr ein 69 Jahre alter Jeep-Fahrer in der Berliner Innenstadt eine Seitenstraße des Kurfürstendamms. Die Lichtzeichenanlage zeigte für ihn Grünlicht. Gleichwohl kam er nicht über die Kreuzung, weil zwei illegale Autorennteilnehmer bei Rotlicht mit PS-starken Fahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit, die bei etwa 170 km/h lag, die Kreuzung überquerten und dabei mit dem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug des 69 Jahre alten Jeep-Fahrers kollidierten. Die Aufprallwucht war derart stark, dass der Geländewagen 72 Meter weit geschleudert wurde. Der Jeep-Fahrer starb noch in seinem Fahrzeug. Die beiden „Rennfahrer“ waren 25 und 28 Jahre alt. Nach fünfeinhalbmonatigem Strafprozess war das Landgericht Berlin der Auffassung, dass die beiden Fahrer bei dem illegalen Autorennen als Mittäter und mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben. Den Tod eines Verkehrsteilnehmers haben sie billigend in Kauf genommen. Sie wurden wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch in diesem Fall ist Revision eingelegt worden, so dass auch in diesem Fall der zuständige Strafsenat des BGH höchstrichterlich wird entscheiden müssen.

Am 16.6.2017 rasen zwei junge Männer im Alter von 28 Jahren durch die Innenstadt von Mönchengladbach. Sie drängen sich ab und sie versuchen zu überholen. Sie fuhren laut Zeugenaussagen mit überhöhter Geschwindigkeit. An der späteren Unfallstelle sind allerdings nur 40 km/h erlaubt. Ein die Fahrbahn überquerender Fußgänger hat keine Chance. Er wird von einem der Fahrzeuge erfasst und so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Wie schnell genau die Raser unterwegs waren, muss jetzt ein bestellter Sachverständiger ermitteln. Unabhängig von der später tatsächlich festgestellten Fahrgeschwindigkeit werden auch hier die Raser mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Ebenso wird ihnen die Fahrerlaubnis zeitlich zu entziehen sein.

Was haben die drei hier geschilderten Raser-Unfälle gemeinsam?

In allen hier geschilderten Beispielfällen, tatsächlich gibt es viel mehr Unfälle mit illegalen Rasern mit schwerwiegenden Folgen, sind relativ junge Männer als Unfallverursacher beteiligt. In zwei Fällen lag das Alter bei 28 und darunter. In der Regel sind es Autofans und Schnellfahrer. Sie steigern regelmäßig ihr Selbstwertgefühl über das PS-starke Fahrzeug. Sie verkennen dabei, dass das PS-starke Fahrzeug aber auch ein gemeingefährliches Mittel, praktisch eine Waffe, sein kann. Auf jeden Fall haben sich alle Raser in den drei Beispielfällen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Ihnen ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und zumindest für lange Zeit nicht wieder zu erteilen. Diese Nebenstrafe ist regelmäßig neben der zu verhängenden Haftstrafe auszusprechen. Denn alle Raser haben bewiesen, dass sie charakterlich nicht geeignet sind, ein Kraftfahrzeug ordentlich auf öffentlichen Straßen und Wegen zu führen.

Abschließend sei noch betont, dass es keiner Gesetzesverschärfungen bedarf, wenn die Gesetze strikt angewendet werden. Ob illegale Raserei mit Todesfolge nun als Mord, so wie es das Berliner Gericht angenommen hat, oder als Freiheitsstrafe mit langer Haftzeit behandelt werden muss, wird in den beiden Revisionsverfahren der Bundesgerichtshof höchstrichterlich zu entscheiden haben. Ich meine, dass die Überlegungen des Berliner Gerichts, die zu einer Verurteilung wegen Mordes, weil die Täter den Tod eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers billigend in Kauf genommen haben, führten, zumindest in dem konkreten Fall nicht von der Hand zu weisen sind.
Quellen
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