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Handy-Nutzung am Steuer
OLG Hamm, Az.: 1 RBs 1/14

RobGal

Am Steuer darf man doch mit dem Handy telefonieren, entschied das Oberlandesgericht in Hamm.
Ein Autofahrer hatte an einer roten Ampel gehalten und sich die Zeit mit einem Telefongespräch verkürzt – und wurde prompt von der Polizei erwischt.
40 Euro sollte er zahlen. Dagegen ging der Mann vor Gericht und bekam In der zweiten Instanz recht.
Denn: Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass man ein Mobiltelefon nicht am Lenkrad eines fahrenden Autos und bei laufendem Motor benutzen darf. Das Auto des Mannes stand aber, und die Start-Stopp-Automatik hatte den Motor ausgestellt. Einen Unterschied zwischen dem manuellen und dem automatischen Ausschalten des Motors wollte das Gericht nicht machen. Übrigens: Am Steuer eines fahrenden Autos ist jegliche Handy-Nutzung verboten, auch das Lesen von Textnachrichten oder der Blick in den Kalender. (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 1/14)
Quellen
    • Quelle: Kb
    • Foto: Andy Dean - Fotolia.com