
BGH ändert seine Rechtsprechung zu Autounfällen beim Rückwärtsausparken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Autounfällen beim Rückwärtsausparken geändert. Nach dem Grundsatz des "Anscheinsbeweises", wonach rückwärts ausparkende Autofahrer bei einer Kollision so lange als schuldig gelten, bis sie das Gegenteil beweisen, mussten die Unfallgegner bislang jeweils selbst für ihre Reparaturkosten aufkommen.
