Zum Schadensersatz des Arbeitgebers bei Verletzung des Arbeitnehmers durch Verkehrsunfall
Der später bei einem Verkehrsunfall verletzte Arbeitnehmer D.E. war bei der späteren Klägerin D. AG. beschäftigt. Der Verkehrsunfall ereignete sich im August 2013 im Bereich Tübingen.