AG Kerpen weist Kfz-Haftpflichtversicherung als Prozessbevollmächtigten zurück
In einem Zivilprozess um restlichen Schadensersatz hatte die Geschädigte vor dem zuständigen Amtsgericht Kerpen in Nordrhein-Westfalen gegen die Unfallverursacherin geklagt. Die beklagte Unfallverursacherin wurde durch eine Münchner Anwaltskanzlei vertreten. Allerdings hatte diese keine Vollmacht vorgelegt. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hakte in dem Prozess, bei dem die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mitverklagt wurde, nach und beantragte die Vorlage der schriftlichen Vollmacht und den gleichzeitigen Ausschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung von jeglichen Prozesshanflungen.