AG Schwedt / Oder entscheidet zu Gutachterkosten und Gerichtskostenzinsen
Im September 2014 erlitt der Geschädigte einen Verkehrsunfall, bei dem sein Kfz beschädigt wurde. Er beauftragte einen Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für das Gutachten berechnete der Sachverständige 592,62 €.