Wer einen Verkehrsunfall miterlebt, traut sich häufig nicht, Erste Hilfe zu leisten – aus Angst, etwas falsch zu machen.
Nichtsdestotrotz verlangt der Gesetzgeber, dass man hilft. Wer sich weigert, macht sich strafbar und riskiert eine saftige Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Daher ist es wichtig zu wissen: Wer jemandem zu Hilfe eilt, muss keine Konsequenzen befürchten, selbst wenn ihm ein Fehler unterlaufen sollte. Helfer sind am Unfallort grundsätzlich gegen alle denkbaren Schäden versichert, betont das versicherungsnahe Goslar- Institut.
Das Wichtigste:
Schnell Rettungsdienst und Polizei verständigen, dabei Unfallort und Straßen- bzw. Autobahnrichtung angeben; das eigene Auto nach dem Halt sichern (Warndreieck) und die Warnweste anziehen. Bis Sanitäter eintreffen, sollte man sich um die Verletzten kümmern. Es kann schon helfen, wenn man die Verletzten beruhigt und ihnen gut zuredet. Immer noch besser als zu gaffen.